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Nachrichten - Archiv 2021

30.04.2021 - Feuerwehr:

Feuerwehr löschte am Abend Waldbrand im Süden Lohmars

Mehr als eine Stunde war der Löschzug Lohmar der Freiwilligen Feuerwehr am heutigen Abend im Lohmarer Wald beschäftigt. Grund war ein Flächenbrand an einem Waldweg zwischen den Teichen an der Alte Lohmarer Straße und dem "Schwarzer Weg". Von dort war gegen 20.50 Uhr ein Bodenfeuer von rund 10 Quadratmetern Umfang gemeldet worden. Laut Feuerwehr hatte sich dieser bereits auf knapp 40 Quadratmeter ausgedehnt, als die Einsatzkräfte eintrafen. Für die Löscharbeiten wurde eine Wasserversorgung von den nahegelegenen Teichen aufgebaut. Die Brandursache ist unklar (cs)


30.04.2021 - Gesundheit, Kreisverwaltung:

Im Impfzentrum werden keine Impfpässe ausgegeben

Im Rhein-Sieg-Kreis haben bislang 143.452 Personen eine Erstimpfung erhalten. Das entspricht 23,9 Prozent der Bevölkerung. Der Kreis liegt somit deutlich hinter dem Landes- (28,1 %) und dem Bundes-Durchschnitt (26,9 %) zurück. Dies gilt etwas abgemildert auch für die Anzahl der Zweitimpfungen beziehungsweise vollständig geimpften Personen. Diese summieren sich im Kreisgebiet auf 42.971, somit 7,16 Prozent der Bevölkerung. Landesweit sind es 7,4 Prozent, bundesweit knapp 7,7 Prozent. Hier besteht eine noch größere Differenz zur Stadt Bonn (9,4 %).

Zum Impfthema es gibt noch etwas Bemerkenswertes :  Es ist absehbar, daß der Impfpass zukünftig als Nachweis gelten wird, um Lockerungen der Kontakt-Beschränkungen oder die Aufhebung der nächtlichen Ausgangssperre genießen zu dürfen. Doch wie lassen sich die Impfungen nachweisen, wenn man keinen Impfpass besitzt oder vergessen hat, diesen zum Impfzentrum mitzunehmen ?  Diese Personen, so die Kreisverwaltung auf Anfrage, erhalten ein "Ersatzformular", mit dem sie sich zwecks Ausstellung eines Impfpasses oder eines entsprechenden Eintrags an ihre Hausarztpraxen wenden könnten.

Auch vier Monate nach der Aufnahme des Betriebs im Sankt Augustiner Impfzentrum können dort also keine neuen Impfpässe ausgestellt werden, so die Auskunft. Würde vor Ort ein gelber Impfpass-Blankovordruck anstelle eines "Ersatzformulars" ausgefüllt, entstünde jedoch kein Mehraufwand. Statt dessen werden Bürger/innen, die ohne Impfpass kommen, genötigt, zu diesem Zweck später nochmals die Hausärztin / den Hausarzt aufzusuchen, die derzeit ohnehin stark ausgelastet sein dürften. Zudem werden zusätzliche Kontakte provoziert, die doch eigentlich vermieden werden sollen. (cs)


30.04.2021 - Stadtverwaltung:

Rufbereitschaft des Ordnungsamtes ist nur für Notfälle

(Foto : rhein-sieg.info)

Eine Information des städtischen Ordnungsamtes :  Das Ordnungsamt der Stadt Lohmar weist darauf hin, dass die Rufbereitschaft des Ordnungsamtes zur sachgerechten Erfüllung im öffentlichen Interesse liegender unaufschiebbarer ordnungsbehördlicher Aufgaben - also zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Notfällen - eingerichtet ist. Leider wird die Rufbereitschaft immer häufiger für Angelegenheiten kontaktiert, bei denen es sich nicht um Notfälle handelt. Oftmals beziehen sich diese sogar auf privatrechtliche Nachbarschafts-Streitigkeiten.

Daher bittet das Ordnungsamt, vor dem Griff zum Telefonhörer abzuwägen, ob es sich um einen Notfall oder um eine Angelegenheit handelt, die Aufschub bis zum nächsten Werktag duldet. Liegt ein Notfall vor, so kann die Rufbereitschaft des Ordnungsamtes entweder über den Notruf 02241 / 120 60 oder 112 (Feuer- und Rettungsleitstelle) oder 02241 / 5413333 oder 110 (Polizeileitstelle) alarmiert werden. Das Ordnungsamt bittet um Beachtung und dankt für Verständnis.


28.04.2021 - Kreisverwaltung, Gesundheit:

Impftermine für chronisch erkrankte Personen in Priorität 2

Eine Information der Kreisverwaltung :  Chronisch erkrankte Personen der Priorität 2 können ab Freitag, 30. April, über die Buchungsportale der Kassenärztlichen Vereinigung Termine für eine Immunisierung in den Impfzentren vereinbaren. Das hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) jetzt mitgeteilt.

Termine können ausschließlich über die Buchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vereinbart werden - entweder auf der Website der KV unter  Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.116117.de  oder telefonisch unter der zentralen Rufnummer 0800 / 11611701.

Chronisch erkrankte Personen der Priorität 2 können bereits seit Anfang April durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte geimpft werden. Aufgrund der in den Praxen aber begrenzten Impfkontingente hat das 'MAGS' nun entschieden, diese für einen Übergangszeitraum zu unterstützen. Zu diesem Zweck werden die Buchungsportale der KV erweitert. Erste Anlaufstelle soll aber grundsätzlich die eigene Hausarztpraxis bleiben. Die Zielgruppe sei bei ihren Ärztinnen und Ärzten am besten aufgehoben, heißt es seitens des 'MAGS'.

Wer aber an einer chronischen Erkrankung der Priorität 2 leidet und nicht durch eine niedergelassene Ärztin oder einen niedergelassenen Arzt - zum Beispiel in der eigenen Hausarztpraxis - geimpft werden kann, kann durch die Neuregelung über die oben genannten Buchungsportale der Kassenärztlichen Vereinigung einen Termin vereinbaren. Wie viele Termine angeboten werden können, hängt von der Bereitstellung des Impfstoffes seitens des Landes ab.

Mit der Freischaltung der Buchungsportale für chronisch erkrankte Personen am kommenden Freitag sind nach Information des MAGS keine Partnerbuchungen mehr möglich.

Benötigte Unterlagen :  Chronisch erkrankte Personen der Priorität 2, die im Impfzentrum geimpft werden möchten, müssen zum über die KV vereinbaren Impftermin eine formlose Bescheinigung ihrer Ärztin oder ihres Arztes mitbringen. Aus dieser muss sich die Zugehörigkeit zur impfberechtigen Personengruppe nach der Coronavirus-Impfverordnung ergeben, eine konkrete Diagnose muss in der Bescheinigung nicht genannt werden. Alle übrigen Unterlagen, die zur Impfung mitgebracht werden müssen (Einverständniserklärung, Aufklärungs- und Anamnesebogen), werden im Anschluss an die Terminbuchung automatisiert durch die KV verschickt.

Wichtig :  Termine, die chronisch erkrankte Personen bereits über das Terminvergabesystem des Rhein-Sieg-Kreis im Impfzentrum gebucht haben, bleiben bestehen. Wer auf diesem Weg bereits einen Termin vereinbart hat, muss nicht noch zusätzlich die KV kontaktieren.

Zu Personen mit Vorerkrankungen der Priorität 2 gehören :

  • Personen mit Trisomie 21 oder einer Contergan-Schädigung
  • Personen nach Organtransplantation
  • Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression
  • Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen
  • Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung
  • Personen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen, Personen mit Diabetes mellitus mit Komplikationen
  • Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung
  • Personen mit chronischer Nierenerkrankung
  • Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40)


28.04.2021 - Stadtverwaltung, Freizeit, Personen:

Gewinnerin der Osteraktion der Stadtbibliothek prämiert

Eine Information der Lohmarer Stadtbibliothek :  Unter dem Motto "Keine Lust auf Langeweile" hatten die Stadtbibliotheken in Lohmar und Wahlscheid in den Osterferien eine Aktion für alle Kinder angeboten. Passend zum "Welttag des Buches" am 23. April wurde nun der Preis, ein Gutschein für eine Buchhandlung im Wert von 20 Euro, an die Gewinnerin, die neunjährige Rebekka, überreicht. Herzlichen Glückwunsch !

Und darum ging es : "Schreibt, malt, bastelt zum Thema Ostern". Acht Kinder hatten sich beteiligt und ihre Ideen und Gedanken kreativ umgesetzt. Besonders schön hatte es Rebekka gemacht :  Sie berichtete über ihren ganz persönlichen Osterbrauch und malte ein Bild zum Buch "Rolfs Hasengeschichte - Ich bin stark", das von einem Hasen handelt, der krank ist und Ostern wieder gesund wird.

Foto rechts :  Rebekka (9 Jahre) hat die Osterferien-Aktion der Bibliotheken gewonnen - (Foto : Stadt Lohmar)


27.04.2021 - Kreisverwaltung, Gesundheit, Schulen:

Impfzentrum ausgelastet : Lehrpersonal muss noch warten

Eine Information der Kreisverwaltung :  Es klingt schön !  In seinem 17. Impferlass hat das Land NRW die Möglichkeit eröffnet, Restimpfdosen dann an Lehrerinnen und Lehrer von weiterführenden Schulen zu verabreichen, wenn eine Impfung an Personen der Priorität 2 nicht möglich ist. Für den Rhein-Sieg-Kreis ist das leider keine Option, da in unserem Impfzentrum am Ende eines Tages nur eine Handvoll Impfdosen übrigbleiben. "Diese 'Mengen' helfen uns nicht dabei, den mehreren tausend Lehrkräften hier in der Region ein realistisches Angebot zu machen", erläutert Landrat Sebastian Schuster. "Das bedaure ich umso mehr, als in unseren Nachbarstädten Bonn und Köln die Situation eine gänzlich andere ist."

Im Rhein-Sieg-Kreis werden die Terminangebote von den Menschen, die derzeit zum Impfen aufgerufen sind, sehr gut angenommen und die "No-Show-Quote" ist absolut niedrig. "Das ist zwar einerseits sehr erfreulich, da wir planen können, hilft uns aber im Moment in Bezug beispielsweise auf die Lehrkräfte nicht weiter", so Landrat Schuster. "Ich habe deshalb heute sowohl Schulministerin Yvonne Gebauer als auch Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann angeschrieben und auf den Missstand hingewiesen und deutlich gemacht, dass wir dringend eine Perspektive benötigen, um hier Impfangebote machen zu können."


26.04.2021 - Gesundheit, Kreisverwaltung:

'COVID-19'-Akutzahlen lokal gestiegen, kreisweit konstant

Nochmals angestiegen ist die Zahl der akut an "COVID-19" erkrankten Personen im Stadtgebiet. In den vergangenen zwei Wochen ist deren Anzahl um 20 angestiegen, momentan werden 74 Fälle gelistet. Seit März 2020 wurden insgesamt 954 registriert (gut 3,1 % der Einwohnerschaft). 852 Betroffene gelten als genesen. In diesem Monat gab es lokal bislang keinen weiteren Todesfall in Zusammenhang mit einer Erkrankung, insgesamt summieren sie sich auf 28.

Kreisweit sind die Zahlen dagegen weitgehend konstant. Stand Sonntag (25.04.) wurden 1.603 Akutfälle registriert, was eine leichte Steigerung darstellt. Der Wert der 7-Tages-Inzidenz liegt dagegen seit nunmehr zwölf Tagen gleichbleibend um die 120 - mit leichten Ausschlägen nach oben und unten, am Sonntag waren es 118,5. Wichtig wäre, ihn zeitnah stabil unter die 100 senken, um dem erneut ausgebremsten Einzelhandel eine Chance zu verschaffen. Insgesamt haben sich nun - soweit nach PCR-Test bestätigt - 20.567 Menschen im Kreis mit dem "SARS-CoV-2"-Virus infiziert (gut 3,4 % der Bevölkerung). Die Todesfälle an oder mit dem Virus sind auf 465 angestiegen.

Nach der Wiederaufnahme des Präsenz-Unterrichtes in den Schulen - nach zwei Wochen Osterferien plus einer weiteren Woche Pause - sind die Fälle der von Infektionen betroffenen Schulen erwartungsgemäß sprunghaft angestiegen. Gab es dort vor zwei Wochen kreisweit nur eine einzige Infektion, sind nun (Stand Freitag, 23.04.) bereits 23 Schulen betroffen, es liegen allerdings zumeist nur Einzelfälle vor (insgesamt 26 Infektionen). Hinzu kommen 35 Infektionsfälle in 13 Kindertagesstätten und 14 in fünf Senioren- und Pflegeheimen oder bei Pflegediensten.

Die "Ausbruchs-Geschehen" mit den meisten Fällen liegen aber in den Bereichen der Gemeinschafts-Unterbringungen und bei Gewerbebetrieben vor. Zu Ersteren zählen insbesondere Flüchtlingsheime, wo es momentan deutlich steigende Fallzahlen gibt. Am Freitag waren es noch 48 Akutfälle in neun Einrichtungen, die aufgrund dessen unter Quarantäne stehen. 42 weitere Fälle betreffen fünf Gewerbebetriebe. - Dies dürfte auch bei den Lohmarer "Ausbruchs-Geschehen" eine Rolle spielen, hier sind neben einer Schule gleich drei Gemeinschafts-Unterkünfte betroffen. Ob es sich in allen Fällen um Wohnanlagen für Flüchtlinge handelt, ist nicht bekannt. (cs)


23.04.2021 - Gesundheit, Recht, Wirtschaft, Schulen, Kindergärten, Kreisverwaltung:

'Bundes-Notbremse' mit Ausgangssperre im Kreis erwartet

Die bundesweiten Infektionszahlen betreffend das "SARS-CoV-2"-Virus sind seit nunmehr neun Tagen stabil, der 7-Tages-Inzidenzwert schwankt seither geringfügig zwischen 160 und 165 (aktuell 164,0). Zur dauerhaften Verhinderung einer Überlastung des Gesundheitssystems, so Einschätzungen von Experten, ist dies aber zu hoch. Um dieser Gefahr entgegenzuwirken, haben der Bundestag und der Bundesrat in dieser Woche die "Bundes-Notbremse" beschlossen. Die neue Fassung des Infektionsschutz-Gesetzes, in der die Maßnahmen bundes-einheitlich geregelt werden, sieht ab Samstag, 24. April, folgende Maßnahmen vor :

Ab einem 7-Tages-Inzidenzwert von 100 aufwärts greifen nach drei Tagen die neuen Maßnahmen. Dies ist die Grenze, ab der der Handel (außer Güter des täglichen Bedarfs) auch mit Termin nicht mehr für jedermann öffnen darf (außer "Click & Collect"), sondern nur noch bei Vorlage eines bestätigten aktuellen Schnelltests mit negativem Ergebnis. Bei Erreichen eines Inzidenzwertes von 150 darf der Handel nur noch "Click & Collect" anbieten, also die Abholung zuvor telefonisch oder online bestellter Waren.

Der willkürlich erscheinende Inzidenzwert von 165 (es handelte sich um den Inzidenzwert vom Montag dieser Woche) ist für den Schulbetrieb und die Kindertagesstätten maßgeblich. Denn ab dieser Grenze muß der Präsenz-Unterricht eingestellt werden. Schüler/innen sind dann auf den Distanz-Unterricht angewiesen, sofern dieser bei den teils unzureichenden Internetanbindungen im Bergischen praktikabel ist. Diese Regelung gilt allerdings nicht für Abschlussklassen, die im Präsenz-Unterricht verbleiben können. Kindergärten müssen ab dem gleichen Inzidenzwert in den Notbetrieb gehen.

Da sich der Rhein-Sieg-Kreis mit einer 7-Tages-Inzidenz von 129 bereits über der 100er-Schwelle, aber derzeit stabil unter derjenigen von 150 bewegt, ändert sich vorläufig wenig zur bereits bestehenden "Notbremse". Einschneidenste Maßnahme ist jedoch die nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 5 Uhr, der Arbeitsweg ist davon ausgenommen. Auch darf man zwischen 22 Uhr und 24 Uhr alleine spazierengehen oder joggen. Ob diese umstrittene Ausgangssperre Bestand haben wird, wird wohl gerichtlich entschieden werden. (cs)

Hier die detaillierte Darstellung der Kreisverwaltung zur "Bundes-Notbremse" :


22.04.2021 - Kreisverwaltung, Natur, Tiere, Recht:

Kreisverwaltung warnt vor Aktionen gegen Wolfsrudel

Eine Information der Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises : "Wir werden alle Versuche, die Wölfe an der oberen Sieg zu vertreiben oder zu verletzen, konsequent und strafrechtlich verfolgen." So reagiert die Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises auf Aufrufe in den sozialen Medien, die Wolfsfamilie in ihrem Revier in der Leuscheid in einer gemeinsamen Aktion aufzusuchen und beispielsweise durch Schüsse mit Steinsalz aus ihrem Revier zu vertreiben.

Userinnen und User hatten die Kreisverwaltung auf bei 'Facebook' kursierende Meldungen hingewiesen, in denen zu einem solchen "nächtlichen Besuch bei den Wölfen" aufgerufen wurde. Der Post unter einem Fake-Profil wurde inzwischen wieder gelöscht.

Die Naturschutzbehörde nimmt solche Aufrufe ernst. Sie hat sich mit dem Forstamt und der Polizei abgestimmt und wird mit ihnen zusammen den Streifendienst in der Leuscheid erheblich verstärken. Sie weist darauf hin, dass solche vorsätzlichen Aktionen gegen streng geschützte Arten eine Straftat darstellen, die mit Geldstrafe oder Gefängnis bis zu fünf Jahren bedroht ist. Gleichzeitig seien Aktivitäten aufgenommen worden, den Urheber des 'Facebook'-Posts zu ermitteln - auch solche Aufrufe zu verbotenen Handlungen an sich sind schon strafbar.

"Durch solche Aufrufe erweisen die Gegner dieser geschützten Tiere ihrer Sache einen Bärendienst. Anstatt zu einer sachlichen Diskussion über den Wolf bereit zu sein, rufen sie anonym zu kriminellen Handlungen auf, für die es null Toleranz gibt. Damit haben diese Personen sich auch als Gesprächspartner disqualifiziert", so die Naturschutzbehörde abschließend.


22.04.2021 - Stadtverwaltung:

Geänderte Öffnungszeiten des Bürgerbüros in Wahlscheid

Eine Information des städtischen Ordnungsamtes :  Ab dem 20. Mai wird das Bürgerbüro im 'Forum Wahlscheid' aus personellen Gründen zunächst bis Ende des Jahres donnerstags statt mittwochs von 14.30 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Der Service kann weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung angeboten werden.


22.04.2021 - Kreisverwaltung, Gesundheit, Schulen, Kindergärten, Recht:

Keine Veränderung durch 'Notbremse' für Schulen und Kitas

Eine Information der Kreisverwaltung :  Die Regelungen der Notbremse werden im Rhein-Sieg-Kreis vorerst nicht verschärft. Auch im Bereich Schulen und Kitas wird es erst einmal keine kreisweiten Veränderungen geben.

Da der Rhein-Sieg-Kreis in vielerlei Hinsicht sehr eng mit der Stadt Bonn verflochten ist und weil es zahlreiche Fälle von "grenzüberschreitenden" Besuchen von Schulen und Kitas gibt, hatte Landrat Sebastian Schuster das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW gebeten zu prüfen, ob es sinnvoll wäre, die bereits in der Stadt Bonn geltenden Einschränkungen im Bereich der Schulen und Kinderbetreuung, auch für den Rhein-Sieg-Kreis zu übernehmen, selbst wenn die Inzidenz im Kreisgebiet noch deutlich von der 200er-Marke entfernt ist.

Für den Bereich der Schulen hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) diese Anfrage jetzt abschlägig beschieden. Das bedeutet, dass es bei den Schulen im Kreisgebiet vorläufig beim Wechselunterricht bleibt. Ausnahmen bilden nach wie vor die Abschlussklassen, die in Präsenz beschult werden. Eine Allgemeinverfügung, die kreisweit den Wechsel in den Distanzunterricht vorgibt, kann laut 'MAGS' derzeit für den Rhein-Sieg-Kreis nicht verfügt werden.

Anders beurteilt das 'MAGS' die Anfrage für die Kitas - hier hat das NRW-Gesundheits-Ministerium dem Rhein-Sieg-Kreis die Option zum Wechsel in den eingeschränkten Pandemiebetrieb eröffnet. "Wir werden von dieser Option aber vorerst keinen Gebrauch machen", erklärt Landrat Sebastian Schuster. "Ich habe mich mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern hierzu abgestimmt. Das Votum ist einstimmig - wir halten eine Regelung ausschließlich für die Kindertagesbetreuung für nicht zielführend. Ein eingeschränkter Pandemiebetrieb wäre nur als Teil eines Gesamtprozesses für Schulen und Kitas sinnvoll." Wichtig sei, dass die rechtlichen Fragen bereits jetzt geklärt sind, um bei Bedarf umgehend agieren zu können.

Eine auch die Schulen umfassende Regelung hatte das 'MAGS' mit Blick auf das aktuell stabile Infektions-Geschehen im Rhein-Sieg-Kreis aber abgelehnt. "Wir werden das Infektions-Geschehen in den Kitas aber weiter engmaschig beobachten und bei Bedarf auf die vom 'MAGS' gewährte Option zurückgreifen", erläutert Landrat Sebastian Schuster.

Aktuell gibt es im Rhein-Sieg-Kreis 13 Kitas, in denen bei den betreuten Kindern und Erzieherinnen beziehungsweise Erziehern in insgesamt 34 Fällen eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen wurde.

Eingeschränkter Pandemiebetrieb in der Kindertagesbetreuung

Der eingeschränkte Pandemiebetrieb basiert auf dem Konstrukt des aktuellen, eingeschränkten Regelbetriebs mit einer Trennung der Gruppen in fest zugeordneten Räumen und einer Reduzierung der wöchentlichen Betreuungszeit um zehn Stunden gegenüber dem Normalbetrieb. Im Gegensatz zum eingeschränkten Regelbetrieb ist der eingeschränkte Pandemiebetrieb aber auch mit dem dringenden Appell an die Eltern verbunden, ihre Kinder wann immer möglich selber zu betreuen und nur im Notfall auf das Betreuungs-Angebot der Kita zurückzugreifen.

Ob sie das Angebot der Kita-Betreuung in Anspruch nehmen, entscheiden die Eltern aber weiterhin eigenverantwortlich - es sind keine Bescheinigungen der Arbeitgeber oder ähnliche Nachweise vorgesehen, die die Tätigkeit in einem systemrelevanten Bereich belegen.

Unter  Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.rhein-sieg-kreis.de/notbremse  können weitere Informationen zur Notbremse abgerufen werden.


22.04.2021 - Stadtverwaltung, Baumaßnahmen, Technik, Finanzen:

Schnelles Internet für weitere Lohmarer Gewerbegebiete

Vor zwei Tagen vermeldeten wir die Gewährung von Fördermitteln für die Versorgung mit Glasfaser-Anschlüssen in Lohmarer Gewerbegebieten. Nun liegen nähere Informationen seitens der Stadtverwaltung vor :

Eine Information der städtischen Wirtschaftsförderung :  In den Gewerbegebieten in Lohmar sind derzeit nur vereinzelte Glasfaser-Anschlüsse vorhanden. "Vielfach herrscht hier noch ein Versorgungsstand auf Kupferkabel-Basis vor. Mit Vectoring, das heißt einer Technik, um Störeinflüsse im Rahmen zu halten und die Datenrate wieder zu steigern, können hier zwar auch in Teilen rund 250 Megabit / Sekunde erreicht werden, jedoch reicht dies für einige Unternehmen heute einfach nicht mehr aus", so Markus Pesch, Wirtschaftsförderer der Stadt Lohmar. Daher hatte sich die Stadt Lohmar über den Rhein-Sieg-Kreis, als federführender Antragsteller, um einen geförderten Breitbandausbau in den Lohmarer Gewerbegebieten bemüht.

Im Ergebnis liegt nun eine erste Fördermittel-Zusage des Bundes für die bislang noch nicht erschlossenen Bereiche in den Gewerbegebieten vor. Diese Bereiche verteilen sich auf die Gewerbeflächen Innovations-Standort Lohmar-Zentrum, Burg Sülz, Wahlscheid-Nord, Aggerhütte und Kreuznaaf. Im nächsten Schritt wird der Rhein-Sieg-Kreis die Kofinanzierung des Landes NRW beantragen. Sobald diese vorliegt, kann mit dem Ausschreibungs-Verfahren begonnen werden.


22.04.2021 - Verkehr, Polizeimeldungen:

25-Jähriger bei Überholvorgang auf der B 56 verunglückt

Gegen 0.30 Uhr wurden Polizei und Rettungskräfte in der vergangenen Nacht auf den Abschnitt der Bundesstraße 56 zwischen der Ausfahrt Lohmar und Siegburg-Stallberg gerufen. Hier war ein Autofahrer auf dem Weg von Sankt Augustin in Fahrtrichtung Seelscheid verunglückt. Der 25-Jährige aus dem Raum Erfurt hatte laut Polizei zu einem vorausfahrenden PKW aufgeschlossen. Ob er dann zu einem Überholvorgang ausscherte oder aus Unaufmerksamkeit nach links ausweichen mußte, ist bislang nicht geklärt.

Sein Peugeot 206 geriet in der Folge außer Kontrolle, drehte sich und rutschte unter die linksseitige Leitplanke. Diese wurde aus der Verankerung gerissen und hochgebogen. Der Kleinwagen schlüpfte unter der Sicherheitseinrichtung durch und prallte seitlich gegen einen Baum. Danach wurde der Peugeot auf die Fahrbahn zurückgeschleudert. Der nicht in den Unfall verwickelte Autofahrer wendete und kehrte zur Unfallstelle zurück. Dort fand er den 25-Jährigen außerhalb des zerstörten Autos in einem Gebüsch vor, vermutlich war dieser herausgeschleudert worden. (cs)


21.04.2021 - Tiere, Feuerwehr:

Feuerwehr befreite Terrier aus unterirdischem Rohrsystem

Auf dem Arm eines Feuerwehrmannes kam die ausgebüxte Hundedame zurück an die Oberfläche

Ein Herz für Tiere - und deren Dosenöffner - bewies die Freiwillige Feuerwehr heute auf einem Wirtschaftsweg westlich der Ortschaft Heide. Beim Spaziergang unterhalb der Höfe Krölenbroich und Lohmarhohn war eine Hündin am Wegesrand in eine Öffnung gelaufen, die zu einem quer unter dem Weg durchführenden Rohrdurchlaß gehört. Wie sich später herausstellte, hatte die 11-jährige Terrier-Mix-Dame offenbar einen Dachs gesehen oder dessen Witterung aufgenommen. (cs)


21.04.2021 - Polizeimeldungen:

Tabakwaren bei Einbruch in Birker Supermarkt gestohlen

Eine Information der Kreispolizeibehörde :  In der vergangenen Nacht, gegen 3.40 Uhr, wurde die Polizei zu einem Einbruchalarm an der Birker Straße in Birk gerufen. Unbekannte Täter hatten die gläserne Eingangstür eines Verbrauchermarktes aufgebrochen und eine größere Menge Tabakwaren aus dem Kassenbereich gestohlen.

Der Beutewert kann noch nicht beziffert werden, aber allein der durch den Einbruch verursachte Sachschaden wird auf rund 20.000 Euro geschätzt. Wer verdächtige Beobachtungen gemacht hat, die mit der Tat im Zusammenhang stehen könnten, wird gebeten, sich unter Telefon 02241 / 5413121 bei der Polizei zu melden.


21.04.2021 - Kreisverwaltung, Gesundheit:

Ab Freitag Impfterminvergabe für Jahrgänge 1950 und 51

Eine Information der Kreisverwaltung :  Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) ruft die nächsten Jahrgänge zur Impfung auf. Wie das 'MAGS' mitgeteilt hat, können die Jahrgänge 1950 und 1951 ab Freitag, 23. April, Impftermine buchen. Alle Einwohnerinnen und Einwohner des Rhein-Sieg-Kreises, die zwischen dem 1. Januar 1950 und dem 31. Dezember 1951 geboren sind, erhalten vom Rhein-Sieg-Kreis ein entsprechendes Informationsschreiben. Der Erhalt dieses Infobriefes ist aber keine Voraussetzung, um einen Termin zu vereinbaren.

Termine können ausschließlich über die Buchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigung vereinbart werden - entweder auf der Website der Kassenärztlichen Vereinigung unter  Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.116117.de  oder telefonisch unter der zentralen Rufnummer 0800 / 11611701. Gemeinsame Terminbuchungen für Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sind auch diesmal möglich. - Das Land NRW hatte zum Start der Impfungen der "Generation Ü70" Anfang April entschieden, die einzelnen Jahrgänge nur sukzessive zur Impfung aufzurufen, um eine Überlastung der Terminbuchungssysteme zu vermeiden.

Terminbuchungen der "Generation Ü70" sind wie folgt möglich :

Jahrgang 1941 :  seit 6. April  (5.267 Berechtigte)

Jahrgänge 1942 und 1943 :  seit 9. April  (10.183 Berechtigte)

Jahrgänge 1944 und 1945 :  seit 16. April  (9.502 Berechtigte)

Jahrgänge 1946 und 1947 :  seit 19. April  (10.226 Berechtigte)

Jahrgänge 1948 und 1949 :  ab 21. April  (12.535 Berechtigte)

Jahrgänge 1950 und 1951 :  ab 23. April  (13.082 Berechtigte)


20.04.2021 - Technik, Baumaßnahmen, Kreisverwaltung:

Fördermittel für Glasfaserausbau in Gewerbegebieten

Mit einer Million Euro, der aktuell zweithöchsten Summe für eine einzelne Kommune des Rhein-Sieg-Kreises, fördert der Bund den Ausbau des Glasfasernetzes in bislang unterversorgten Gewerbegebieten in Lohmar. Insgesamt habe das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur eine Förderung in Höhe von 4,7 Millionen Euro für acht Städte und Gemeinden des Kreises angekündigt, so die Kreisverwaltung. Ergänzt werde die Bundesförderung durch eine Kofinanzierung des Landes von bis zu 50 Prozent der beantragten Wirtschaftlichkeitslücke. Zudem seien Fördermittel für weitere Kommunen zu erwarten. (cs)


19.04.2021 - Kreisverwaltung, Technik, Verkehr:

Fahrzeugzulassung zukünftig auch per Internet möglich

(Foto : rhein-sieg.info)

Eine Information der Kreisverwaltung :  Ab Samstag, 1. Mai, können Bürgerinnen und Bürger Standard-Zulassungsvorgänge für ihre Fahrzeuge online selbst vornehmen oder beantragen. Die "internetbasierte Fahrzeugzulassung" (i-Kfz) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ist dann auch im Rhein-Sieg-Kreis möglich.

"Der Gang zum Straßenverkehrsamt soll entfallen", betont Landrat Sebastian Schuster. "Alle Privatpersonen, die ein Auto ganz normal zulassen möchten, sparen hier eine Menge Zeit und Aufwand und können das bequem von zu Hause aus machen." Harald Pütz, der Leiter des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises, ergänzt : "Die Kommunikation mit der Straßenverkehrsbehörde ist verschlüsselt und erfolgt auf der Basis der aktuellen Standards und Technologien. Der Schutz der persönlichen Daten genießt im Rhein-Sieg-Kreis höchste Priorität !"

Mit diesem Schritt setzt der Rhein-Sieg-Kreis bereits die dritte Stufe des "i-Kfz" um :  Neben der internetbasierten Außerbetriebsetzung (Stufe 1) sowie der Wiederzulassung eines Fahrzeugs auf denselben Halter im selben Zulassungsbezirk (Stufe 2), die bereits seit dem 1. Januar 2015 beziehungsweise 1. Oktober 2017 angeboten werden, besteht mit der Stufe 3 die Möglichkeit der Neuzulassung eines Fahrzeugs, der Umschreibung eines Fahrzeugs mit und ohne Halterwechsel beziehungsweise mit und ohne Kennzeichen-Übernahme sowie der Adressänderung.

Für die Nutzung ist eine einmalige Registrierung und Anmeldung im "Servicekonto.NRW" erforderlich. Die Bürgerinnen und Bürger können ihre einmal erfassten Daten in allen angeschlossenen Portalen und Online-Angeboten nutzen. Hierzu gehören auch Online-Angebote von Städten, Gemeinden und Landkreisen genauso wie die von Ministerien und Behörden der Landesverwaltung NRW.


19.04.2021 - Kreisverwaltung, Gesundheit:

Impfterminvergabe der Jahrgänge 1948 und 49 steht bevor

Eine Information der Kreisverwaltung :  Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) ruft die nächsten Jahrgänge zur Impfung auf. Wie das 'MAGS' mitgeteilt hat, können die Jahrgänge 1948 und 1949 ab Mittwoch, 21. April, Impftermine buchen. Alle Einwohnerinnen und Einwohner des Rhein-Sieg-Kreises, die zwischen dem 1. Januar 1948 und dem 31. Dezember 1949 geboren sind, erhalten vom Rhein-Sieg-Kreis ein entsprechendes Informationsschreiben. Der Erhalt dieses Infobriefes ist aber keine Voraussetzung, um einen Termin zu vereinbaren.

Termine können ausschließlich über die Buchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigung vereinbart werden - entweder auf der Website der Kassenärztlichen Vereinigung unter  Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.116117.de  oder telefonisch unter der zentralen Rufnummer 0800 / 11611701. Gemeinsame Terminbuchungen für Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sind auch diesmal möglich. - Das Land NRW hatte zum Start der Impfungen der "Generation Ü70" Anfang April entschieden, die einzelnen Jahrgänge nur sukzessive zur Impfung aufzurufen, um eine Überlastung der Terminbuchungs-Systeme zu vermeiden.


18.04.2021 - Stadtverwaltung, Baumaßnahmen, Verkehr:

Beschränkte Parkmöglichkeiten am Lohmarer Friedhof

Eine Information des städtischen Tiefbauamtes :  Vom 20. bis voraussichtlich 22. April errichtet die Stadtverwaltung eine neue Urnenwand auf dem Lohmarer Friedhof. Die mit den Bauarbeiten verbundenen beschränkten Parkmöglichkeiten am Breiter Weg bittet die Stadt Lohmar zu entschuldigen.


18.04.2021 - Vereine, Sport, Gesundheit:

Breites Livestream-Angebot beim Turnverein Donrath

Eine Information des Turnverein Donrath :  Der Turnverein Donrath treibt mit seinen Livestream-Kursen den Corona-Blues aus dem Haus. Bei flotter Musik werden mit Power Hoop, Zumba oder Skigymnastik Stress und überflüssige Pfunde einfach abgearbeitet. Die Fettverbrennung wird angeregt, neue Muskeln setzen mehr Energie um und der Körper wird gestrafft, ohne dass das Gesicht Sorgenfalten bekommt.

Wer es lieber langsamer mag, ist bei Pilates gut aufgehoben, dort werden vor allem die Rücken- und Bauchmuskeln trainiert, die bei Vielsitzern im Homeoffice zur Zeit sehr leiden müssen. Ab Mai gibt es dann auch noch eine spezielle Wirbelsäulen-Gymnastik im Angebot. Der Turnverein Donrath wird seine Mitglieder weiterhin dabei unterstützen, fit und beweglich zu bleiben. Gäste sind willkommen, weitergehende Informationen unter  Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.tv-donrath.de .


16.04.2021 - Gesundheit, Kreisverwaltung:

Kreis gibt irreführende Angaben zum Impfgeschehen auf

Vor kurzem bemängelten wir die fragwürdige Praxis der Kreisverwaltung zur Darstellung des Impferfolgs im Rhein-Sieg-Kreis (siehe Meldung vom 11.04.). So hieß es noch Anfang der Woche offiziell : "Mit Stand Montag, 12. April, wurden im Rhein-Sieg-Kreis 123.490 Personen mit der Erst- und Zweitimpfung geimpft". Daraus konnte man schlußfolgern, daß diese Anzahl Menschen sowohl mit der Erst-, als auch mit der Zweitimpfung versorgt seien. Zumindest aber wurde damit angedeutet, daß 123.490 Personen mindestens eine Impfung erhalten hätten. Wie berichtet war beides unzutreffend.

Heute hat die Pressestelle der Kreisverwaltung erstmals davon abgesehen, diese "geschönte" Darstellung des Impfgeschehens bei ihren regelmäßigen Veröffentlichungen zu verwenden. So heißt es nun in textlich abweichender Form : "Mit Stand Freitag, 16. April, beträgt die Summe der Erst- und Zweitimpfungen im Rhein-Sieg-Kreis 134.804." Davon seien 75.244 im Impfzentrum in Sankt Augustin durchgeführt worden.

Angaben darüber, wieviele der Impfungen auf die Erst- oder Zweitimpfungen entfielen, gibt es - im Gegensatz zu anderen Landkreisen - weiterhin nicht. Im Landesdurchschnitt NRW entfielen bisher 75,5 Prozent aller Impfungen auf die Erstimpfung. Für den Rhein-Sieg-Kreis würde dies bedeuten, daß rund 102.000 Personen mindestens eine erste Impfung erhalten hätten. Dies entspräche 17 Prozent der Bevölkerung (NRW-Durchschnitt 19 %).

Unklar bleibt der Unterschied zu den abweichenden Zahlen des Impfgeschehens bei der 'Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein', wobei die Differenz nun deutlich geringer ist als noch in der Vorwoche. Nach deren Angaben mit Stand des heutigen Tages wurden im Rhein-Sieg-Kreis insgesamt 126.035 Impfungen durchgeführt, darunter 91.898 Erst- und 34.137 Zweitimpfungen, gut 30.000 davon in Arztpraxen. (cs)


16.04.2021 - Kreisverwaltung, Gesundheit:

Impfterminvergabe für Jahrgänge 1946 und 1947 beginnt

Eine Information der Kreisverwaltung :  Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) ruft die nächsten Jahrgänge zur Impfung auf. Wie das 'MAGS' mitgeteilt hat, können die Jahrgänge 1946 und 1947 ab Montag, 19. April, Impftermine buchen. Alle Einwohnerinnen und Einwohner des Rhein-Sieg-Kreises, die zwischen dem 1. Januar 1946 und dem 31. Dezember 1947 geboren sind, erhalten vom Rhein-Sieg-Kreis ein entsprechendes Informationsschreiben. Der Erhalt dieses Infobriefes ist aber keine Voraussetzung, um einen Termin zu vereinbaren.

Termine können ausschließlich über die Buchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigung vereinbart werden - entweder auf der Website der KV unter  Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.116117.de  oder telefonisch unter der zentralen Rufnummer 0800 / 11611701. Gemeinsame Terminbuchungen für Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sind auch diesmal möglich. - Das Land NRW hatte zum Start der Impfungen der "Generation Ü70" Anfang April entschieden, die einzelnen Jahrgänge nur sukzessive zur Impfung aufzurufen, um eine Überlastung der Terminbuchungssysteme zu vermeiden.

Terminbuchungen der "Generation Ü70" sind wie folgt möglich :

Jahrgang 1941 :  seit 6. April  (5.267 Berechtigte)

Jahrgänge 1942 und 1943 :  seit 9. April  (10.183 Berechtigte)

Jahrgänge 1944 und 1945 :  ab 16. April  (9.502 Berechtigte)

Jahrgänge 1946 und 1947 :  ab 19. April  (10.226 Berechtigte)


14.04.2021 - Gesundheit, Kreisverwaltung:

Infektionsgeschehen im Kreis auf Stand von Anfang April

Nach knapp zwei Wochen ist nochmals ein Blick auf die Infektionszahlen im Kreisgebiet möglich, ohne daß die beiden Feiertage rund um Ostern noch große Verfälschungen verursachen dürften. Allerdings weist das 'Robert-Koch-Institut' aktuell immer noch darauf hin, daß die Feiertage und auch die Osterferien die Zahlen weiterhin beeinflussen können. Am ehesten dürfte der für Einschränkungen maßgebliche Wert der 7-Tages-Inzidenz betroffen sein, da in ihm noch verspätete und nachgemeldete PCR-Test-Ergebnisse von den Tagen unmittelbar nach Ostern enthalten sind.

Dafür spricht auch, daß die Inzidenz von einem stabilen Wert um die 100 noch Anfang des Monats nach Ostern bis 61,9 zurückgegangen ist, im Verlauf der letzten sieben Tage aber auf den aktuellen Wert von 117,5 angestiegen ist. Denn die Zahl der Akutfälle hat sich im Rhein-Sieg-Kreis nur unwesentlich verändert. Waren es am 1. April 1.183 (nach PCR-Test bestätigte) Fälle, sind es heute 1.263. Steigende Zahlen können auch vom stark ausgeweiteten Testgeschehen begünstigt werden, bei dem symptomlose Fälle erkannt werden, die bislang gar nicht in die Statistik einflossen.

Die Gesamtzahl der Infektionen im Rhein-Sieg seit dem März 2020 summiert sich nun auf 19.335 (3,2 % der Bevölkerung), die Zahl der Todesopfer an oder mit einer "SARS-CoV-2"-Infektion ist innerhalb von zwei Wochen um acht Fälle auf 445 angestiegen. Mit 2.757 nahezu unverändert zum Beginn des Monats ist die Anzahl der in "häuslicher Absonderung" befindlichen Menschen.

Bezogen auf Lohmar ist die Zahl der Akutfälle seit dem Stand vor zwei Wochen (48 Fälle) leicht angestiegen, Stand heute sind es 55. Die Gesamtzahl aller bestätigten Infektionen seit Beginn der Pandemie ist in diesem Zeitraum um 48 auf 904 Fälle angewachsen (knapp 3 % der Bevölkerung). Mit 28 weiterhin unverändert ist die Anzahl der in Verbindung mit einer "COVID-19"-Erkrankung verstorbenen Personen aus dem Stadtgebiet.

Sogenannte "Ausbruchs-Geschehen" in Kindertagesstätten und Schulen gibt es lokal nicht mehr, sicherlich auch begünstigt durch die Schulferien. Ein "Ausbruch" wird dagegen im Bereich der Gemeinschafts-Unterbringungen gemeldet, wozu Flüchtlings-Unterkünfte ebenso gehören wie Kinderheime. Die konkrete Fallzahl wird nicht angegeben. - Kreisweit sind zehn Kindertagesstätten, eine Schule, fünf Seniorenheime oder Pflegedienste, eine Behinderten-Einrichtung, zwei medizinische Einrichtungen, vier Gemeinschafts-Unterkünfte und fünf Gewerbebetriebe mit über alle Bereiche hinweg 95 Fällen betroffen.

Die im Rhein-Sieg-Kreis nun seit drei Tagen über den Schwellenwert von 100 angestiegene 7-Tages-Inzidenz (Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche) hat übrigens keine direkte Auswirkung bezüglich weiterer Einschränkungen gemäß der Corona-Schutzverordnung. Denn die somit erneut fällige "Notbremse" gilt ohnehin schon seit zwei Wochen, weil diese seitens des Landes entgegen der eigenen Regularien zwischenzeitlich nicht aufgehoben wurde. (cs)


14.04.2021 - Stadtverwaltung, Freizeit, Medien:

Stadtbibliothek Lohmar kehrt zum Abholservice zurück

Eine Information der Lohmarer Stadtbibliothek :  Aufgrund der Corona-Notbremse im Rhein-Sieg-Kreis ist ein Besuch der Stadtbibliotheken leider zurzeit nicht ohne weiteres möglich. Für das Betreten von Bibliotheken muss ein tagesaktueller, bestätigter negativer Schnelltest vorgelegt werden. Daher bietet die Stadtbibliothek in Lohmar und Wahlscheid ab sofort wieder ihren Abholservice an.

Und so einfach geht es :  Zu Hause werden aus dem Online-Katalog der Stadtbibliothek verfügbare Medien ausgewählt :  Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterbiblio.lohmar.de/wopac116/index.asp?DB=bib116  - Die Bestellung wird bevorzugt per Mail an  Öffnet ein Fenster zum Versenden einer E-MailStadtbibliothek(at)lohmar.de  gesendet oder telefonisch unter Telefon 02246 / 15500 aufgegeben. Abgeholt werden kann dann zu den üblichen Öffnungszeiten.

Zu beachten ist, dass eine automatische Verlängerung der Leihfrist nicht stattfindet. Medien müssen fristgerecht zurückgegeben oder ihre Leihfrist verlängert werden, da ansonsten Säumnisgebühren anfallen. Verlängerungen können telefonisch, per E-Mail oder im Internet erfolgen. Die Stadtbibliothek freut sich auf viele Medienbestellung.

zu den Öffnungszeiten der Bibliotheken siehe unter  Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterBüchereien



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