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Nachrichten - Archiv 2021

30.07.2021 - Kreisverwaltung, Gesundheit:

Ohne Termin ins Impfzentrum auch nächste Woche möglich

Eine Information des Kreisgesundheitsamtes :  Auch in der kommenden Woche läuft im Impfzentrum des Rhein-Sieg-Kreises die Impfaktion "ohne Termin" weiter :  Impfwillige ab 16 Jahren können am kommenden Sonntag und in der kommenden Woche zu "Spontan-Impfungen" nach Sankt Augustin in die 'Asklepios'-Kinderklinik kommen.

Sonntag, 1. August :  14.00 - 19.00 Uhr
Dienstag, 3. August, bis Freitag, 6. August :  8.00 - 19.00 Uhr
Samstag, 7. August :  16.00 - 19.00 Uhr
Sonntag, 8. August :  16.00 - 19.00 Uhr

Verimpft werden ausschließlich mRNA-Impfstoffe, also von 'BioNTech' oder 'Moderna'. Seit Beginn der Impfaktionen "ohne Termin" nehmen an den angegebenen Tagen jeweils etwa 100 Personen dieses Angebot wahr.

Wer ohne Termin zur Erstimpfung ins Impfzentrum nach Sankt Augustin kommt, muss einen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) mitbringen. Es kann zu kurzen Wartezeiten kommen. Vor Ort wird bei der Anmeldung der Termin für die Zweitimpfung vereinbart.

Neben diesem Angebot läuft die Terminvergabe über die Buchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KV) weiter. Unter  Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.116117.de  oder telefonisch 0800 / 116117 01 sind Termine im Impfzentrum des Rhein-Sieg-Kreises zu bekommen. Auch die Praxen der Hausärztinnen und Hausärzte sowie die Fachärztinnen und Fachärzte vergeben weiterhin Impftermine.


30.07.2021 - Kreisverwaltung, Tiere, Gesundheit, Recht:

Bienenhaltung im Rhein-Sieg-Kreis unbedingt anmelden

Eine Information des Kreisveterinäramtes :  Allerorts leisten die Imkereien einen großen Beitrag zur Unterstützung unseres Ökoystems. Während die Bienen Nektar oder Pollen sammeln, bestäuben sie gleichzeitig die Wild- und Kulturpflanzen. Nur so tragen die Pflanzen später Früchte und entwickeln Samen.

Und auch im Rhein-Sieg-Kreis wird fleißig geimkert. Derzeit gibt es rund 1.285 gemeldete Imkerei-Betriebe mit insgesamt etwa 10.000 Bienenvölkern. Dabei betreiben seit Jahren immer mehr Menschen die Imkerei als Hobby. Doch bei der artgerechten Haltung der Honigbiene gibt es vieles zu berücksichtigen.

Auch seuchenrechtliche Vorgaben müssen bei der Bienenhaltung unbedingt beachtet werden. Dies soll insbesondere die Verbreitung von Krankheiten und Seuchen verhindern, wodurch auch die eigenen Bienenvölker geschützt werden. Bevor mit der Haltung von Bienen begonnen wird, ist dies grundsätzlich beim Veterinär- und Lebensmittel-Überwachungsamt des Rhein-Sieg-Kreises und der Tierseuchenkasse anzumelden.

"Unabhängig davon ist uns der Verdacht des Ausbruchs der Amerikanischen Faulbrut, einer durch Bakterien verursachten Krankheit, umgehend zu melden", betont Silvia Berger, Leiterin der Abteilung Tiergesundheit des Kreisveterinäramtes. "Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird. Denn dabei handelt es sich um eine anzeigenpflichtige Tierseuche. Dies ist nicht allen Halterinnen und Haltern von Bienen bewusst."

Bereits 2019 und 2020 waren im Kreisgebiet Bienenvölker von dieser Krankheit betroffen. Aufgrund des aktuellen Ausbruches der Amerikanischen Faulbrut im Juni 2021 in Rheinbach besteht dort derzeit nun ein weiteres Sperrgebiet. Die entsprechende Allgemeinverfügung des Rhein-Sieg-Kreises und eine Karten-Darstellung des Sperrbezirkes sind im Internet unter  Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.rhein-sieg-kreis.de/bekanntmachungen  zu finden.

Fragen zur Anmeldung der Bienen und zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut beantwortet das Kreisveterinäramt unter der Telefon-Nummer 02241 / 132335 oder per E-mail an  Öffnet ein Fenster zum Versenden einer E-Mailveterinaeramt(at)rhein-sieg-kreis.de .


29.07.2021 - Stadtverwaltung, Kindergärten, Natur, Kunst:

'Baumkunst' für die städtische Kindertagesstätte Honrath

"Baumkunst" von Kettensägen-Designer Thomas Clever ziert nun den Spielplatz der Kindertagesstätte Honrath - (Foto : Stadt Lohmar)

Eine Information der städtischen Kindertagesstätte Honrath :  Mit viel Wehmut musste sich der Kindergarten in Honrath und auch das ganze Dorf im November des vergangenen Jahres von einer über 100 Jahren alten Buche verabschieden. Immer noch hinterlässt dieses prägende Markenzeichen eine große Lücke, sowohl im Gesamtbild, als auch als treuer Schattenspender für die vielen Kinder der Tageseinrichtung.

Nun ist der alte Kindergartenbaum aber doch noch zu ganz besonderen Ehren gekommen. Mit viel Liebe haben die Eltern der "Eulen-Kinder", die nun den Kindergarten Honrath verlassen und zur Schule weiterziehen, ein besonderes Abschiedsgeschenk ausgewählt. Aus dem Stammstück, welches der Kindergarten im Andenken an die Buche behalten hat, wurde ein ausgefallenes Erinnerungsstück hergestellt. Gestaltet wurde es von dem Kettensägen-Designer Thomas Clever, der schon manch anderes Kunstwerke in Honrath geschaffen hat.

Die kleine Eulenfamilie im Stamm ziert nun den Spielplatz und ist ein echter Hingucker !  Somit werden sowohl die alte Buche, als auch die Schulanfänger-Eulen in steter, liebevoller und besonderer Erinnerung bleiben. Im Herbst wird dann ein neuer Baum die entstandene Lücke füllen.

Ältere Meldung zum Thema :
Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterOrtsbildprägende Buche in Honrath fiel der Säge zum Opfer


29.07.2021 - Stadtverwaltung, Personen, Kunst, Soziales:

900 Jahre-Wahlscheid-Collage von Herbert Döring-Spengler

Herbert Döring-Spengler und Bürgermeisterin Claudia Wieja präsentieren das Kunstwerk - die kleinformatigen Collagen stehen zum Verkauf, das Großformat wird zukünftig das Wahlscheider 'Forum' schmücken - (Foto : Stadt Lohmar)

Eine Information der Lohmarer Stadtverwaltung :  Der Wahlscheider Künstler Herbert Döring-Spengler hat anlässlich des diesjährigen 900 Jahre-Wahlscheid-Jubiläums in einer einzigartigen Fotocollage die schönsten Motive, die das Herz von Wahlscheid ausmachen, zusammengestellt. Die hochwertige Collage hat ein Format von 45 x 25 cm und ist in einer limitierten Auflage von 25 Stück handsigniert.

Die Fotocollagen sind ab dem 2. August im Stadthaus, Zimmer 30, bei Marita Walter, nach vorheriger Anmeldung unter Telefon 02246 / 15351 oder E-Mail  Marita.Walter@lohmar.de  zum Preis von 150 Euro zu erwerben. Auch zum Festakt am 21. August im 'Forum Wahlscheid' werden sie angeboten. Der Verkaufserlös kommt der 'Lohmarer Tafel' zugute.

"Vielen Dank für das großzügige Engagement und die gelungene Heimat-Collage", freut sich Bürgermeisterin Claudia Wieja über das Werk des bekannten Künstlers. "Die Collage spiegelt eine lebendige Mischung aus den schönsten Impressionen unseres lebenswerten Stadtteils wieder." Der Wahlscheider Künstler Herbert Döring-Spengler genießt international einen hervorragenden Ruf. Für seine überzeugenden, künstlerischen Werke wurde ihm unter anderem der 'Rheinische Kunstpreis' verliehen.


29.07.2021 - Kreisverwaltung, Gesundheit, Recht, Wirtschaft, Kulturelles, Freizeit, Verkehr:

Ab Samstag greift für den Kreis wieder die Inzidenzstufe 1

Eine Information der Kreisverwaltung :  Für den Rhein-Sieg-Kreis gilt ab Samstag, 31. Juli, die nächsthöhere Inzidenzstufe, die so genannte Inzidenzstufe 1. Der Rhein-Sieg-Kreis hatte am Donnerstag, 22. Juli, erstmals die Grenze von 10 überschritten und liegt heute den achten Tag in Folge über dem Schwellenwert. Damit greifen ab übermorgen wieder restriktivere Regelungen.

Die aktuelle Corona-Schutzverordnung knüpft verschiedene Schutzmaßnahmen nicht nur an die Inzidenzstufe der Kreise und kreisfreien Städte, sondern auch an die des Landes. Für NRW gilt seit Wochenbeginn ebenfalls wieder die Inzidenzstufe 1.

Welche Regeln gelten ab Samstag im Rhein-Sieg-Kreis ?

Grundsätzlich gilt :  Geimpfte und Genesene (Immunisierte) sind negativ getesteten Personen gleichgestellt, sofern sie nicht typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus oder einer akuten Infektion aufweisen. Auch für Geimpfte und Genesene gelten jedoch weiterhin die allgemeinen Schutzmaßnahmen, etwa die Maskenpflicht.

Maskenpflicht

Es gilt bereits seit der Inzidenzstufe 1 für das Land NRW wieder eine generelle Maskenpflicht in Innenräumen :

Nicht nur im ÖPNV und im Einzelhandel und in Arztpraxen, sondern auch in Innenräumen von Gaststätten, Museen, Zoos etc., bei Bildungsveranstaltungen, Gottesdiensten, Versammlungen, bei der Erbringung körpernaher Dienstleistungen und generell in allen für den Kundenverkehr geöffneten Innenräumen muss mindestens eine medizinische Maske getragen werden.

Im Freien gilt die Maskenpflicht grundsätzlich in Warteschlangen und Anstellbereichen sowie unmittelbar an Verkaufsständen, Kassenbereichen und ähnlichen Dienstleistungs-Schaltern oder bei Veranstaltungen mit mehr als 1.000 teilnehmenden Personen (außer am festen Sitz- oder Stehplatz). Die Städte und Gemeinden können darüber hinaus weitere Anordnungen zur Maskenpflicht in Außenbereichen treffen.

Mindestabstand

Im öffentlichen Raum gilt grundsätzlich der Mindestabstand von 1,50 Metern.

Kontaktbeschränkungen

Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus fünf Haushalten erlaubt. Zusätzlich dürfen immunisierte Personen aus weiteren Hausständen teilnehmen. Außerdem sind Treffen im öffentlichen Raum für 100 Personen mit negativem Test aus beliebigen Haushalten erlaubt; auch hier dürfen immunisierte Personen zusätzlich teilnehmen. Kommen ausschließlich immunisierte Personen zusammen, gibt es weder eine Begrenzung für die Personenzahl, noch für die Zahl der Haushalte.

Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist

Unabhängig von der Größe des Geschäftes ist eine Person pro 10 Quadratmetern zulässig.

Gastronomie

Außen- und Innengastronomie sind ohne negative Tests erlaubt, sofern nicht andere Vorgaben der Corona-Schutzverordnung - wie zum Beispiel die allgemeinen Kontaktbeschränkungen für Treffen im öffentlichen Raum - einen Test erfordern.

Außerschulische Bildung

Außerschulische Bildungsangebote sind bei ausreichender Belüftung ohne Maske an einem festen Sitzplatz möglich. Präsenzunterricht ist innen und außen ohne Test erlaubt. Musikunterricht mit Gesang / Blasinstrumenten ist innen mit bis zu 30 Personen ohne Test erlaubt. Für Angebote mit Gesang gilt das nur, wenn ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten oder eine Maske getragen wird.

Kinder-/ Jugendarbeit

Gruppenangebote sind innen mit 30 und außen mit 50 jungen Menschen und ohne Test erlaubt. Ferienangebote und Ferienreisen sind mit negativem Testnachweis oder beaufsichtigtem Selbsttest möglich.

Kultur

Veranstaltungen, Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 1.000 Personen ohne Mindestabstand, aber mit negativem Testnachweis oder  - alternativ - mit Mindestabstand und ohne Testnachweis erlaubt. Mehr als 1.000 Personen sind zulässig, sofern ein Sitzplan, ein negativer Testnachweis sowie die Einhaltung des Mindestabstands oder eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster gewährleistet sind.

Der nicht berufsmäßige Probenbetrieb innen mit Gesang / Blasinstrumenten kann mit 30 beziehungsweise 50 Personen (letzteres, wenn in besonders großen Räumen wie zum Beispiel Kirchen geprobt wird) stattfinden, wenn ein negativer Testnachweis vorliegt. Im Freien entfällt die Testpflicht.

Museen usw. können ohne Terminvergabe öffnen. Musikfestivals etc. sind noch untersagt.

Sport

Außen und innen ist Kontaktsport mit bis zu 100 Personen möglich, für kontaktfreien Sport gibt es innen und außen keine Personenbegrenzung. Kontaktnachverfolgung ist erforderlich, teilweise auch Mindestabstände.

Innen sind bis zu 1.000 Zuschauerinnen und Zuschauer (maximal 33 Prozent der Kapazität) erlaubt, sofern negative Tests, ein Sitzplan, die Einhaltung des Mindestabstands oder eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster gewährleistet sind.

Außen sind bis zu 25.000 Zuschauerinnen und Zuschauer zulässig (maximal 50 Prozent der Kapazität). Bei mehr als 5.000 Zuschauerinnen und Zuschauern sind ein Negativtest-Nachweis und ein Hygienekonzept erforderlich.

Freizeit

Freibäder dürfen ohne vorherigem Test genutzt werden. Für alle anderen Bäder, Saunen usw. und Indoor-Spielplätze gilt :  Die Nutzung ist mit negativen Tests und Personenbegrenzung erlaubt.

Bordelle usw. dürfen mit negativen Test und sichergestellter Rückverfolgbarkeit öffnen.

Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen können diese Außenbereiche für bis zu 250 Personen öffnen, sofern negative Tests vorliegen und die Rückverfolgbarkeit sichergestellt ist. Der Betrieb von Diskotheken, Clubs etc. in Innenräumen ist aufgrund der Inzidenzstufe 1 des Landes NRW untersagt.

Die Öffnung von Freizeitparks ist mit negativen Tests und Personenbegrenzung möglich.

Messen / Märkte

Jahr- und Spezialmärkte mit Personenbegrenzung sind möglich. Mit negativen Tests sind auch Kirmes-Elemente zulässig. Messen und Ausstellungen mit Personenbegrenzung und Hygienekonzept sind möglich.

Tagungen / Kongresse

Tagungen, Kongresse und vergleichbare Veranstaltungen sind innen mit bis zu 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern möglich, sofern negative Tests vorliegen und die einfache Rückverfolgbarkeit gewährleistet ist. Im Freien sind sie auch mit mehr als 1.000 Personen (maximal 33 Prozent der Kapazität) und ohne Negativtest-Nachweis zulässig, die einfache Rückverfolgbarkeit muss aber sichergestellt sein.

Beherbergung / Tourismus

Die volle gastronomische Versorgung für private Gäste ist erlaubt. Busreisen ohne Kapazitätsbegrenzung sind möglich, wenn alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Regionen mit einer Inzidenz von unter 35 kommen.

private Veranstaltungen (ohne Partys)

Private Veranstaltungen sind außen mit bis zu 250 Gästen und innen mit bis zu 100 Gästen sowie negativen Tests und sichergestellter Rückverfolgbarkeit zulässig. Draußen gilt keine Maskenpflicht, im Innenbereich entfällt sie an Tischen, wenn die besondere Rückverfolgbarkeit sichergestellt ist.

Partys

Partys sind außen mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen ohne Abstand möglich, sofern negative Tests vorliegen und die Rückverfolgbarkeit sichergestellt ist.

Abgrenzung von privaten Veranstaltungen und Partys

Die Abgrenzung von Partys und vergleichbaren Feiern von anderen privaten Veranstaltungen nimmt das Land NRW unter infektiologischen Gesichtspunkten vor. Die strengeren Regeln für Partys gelten nach dem Begleiterlass des Landes zur Corona-Schutzverordnung für Veranstaltungen, bei denen nach dem so genannten "typischen Gepräge" mit der dauerhaften Einhaltung der Mindestabstände und gegebenenfalls Maskenpflichten nicht sicher gerechnet werden kann, zum Besipiel weil getanzt wird.

Öffentlicher Personen-Nahverkehr

Hier gilt unabhängig von der Inzidenzstufe :  Fahrgäste im ÖPNV müssen ab 6 Jahren weiterhin grundsätzlich eine medizinische Maske tragen. Kinder von 6 bis 13 Jahren sind von dieser Pflicht dann ausgenommen, wenn die medizinische Maske aufgrund der Passform "nicht sitzt" - sie müssen dann eine Alltagsmaske als Ersatz tragen.

Medizinisch notwendige und sonstige Dienst- und Handwerksleistungen

Dienstleistungen im Gesundheitswesen (einschließlich Physio-, Ergotherapeuten, Podologen, medizinischer Fußpflege, Logopäden, Hebammen etc., Hörgeräte-Akustikern, Optikern, orthopädische Schuhmachern etc.), die medizinisch notwendig sind oder im Rahmen der Frühförderung erbracht werden, sind weiterhin ohne Negativtest möglich, auch wenn zulässigerweise nicht oder nicht dauerhaft eine Maske getragen wird.

sonstige körpernahe Dienst- und Handwerksleistungen

(vor allem Friseurleistungen, Gesichtsbehandlung, Kosmetik, Fußpflege, Nagelstudios, Maniküre, Massage, Tätowieren und Piercen) sind ebenfalls weiterhin ohne Negativtest-Nachweis zulässig, Der Mindestabstand darf nur zwischen der Kundin oder dem Kunden einerseits und der leistungserbringenden Person andererseits unterschritten werden, muss aber zwischen Kundinnen und Kunden untereinander ständig gesichert eingehalten werden.

Testpflicht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Es gilt weiterhin :  Beschäftigte ohne vollständigen Impfschutz oder Genesenen-Nachweis, die mindestens fünf Tage aufgrund von Urlaub oder ähnlichen Abwesenheiten nicht gearbeitet haben, müssen nach der Rückkehr am ersten Tag an ihrem Arbeitsplatz ein negatives Testergebnis vorweisen oder vor Ort einen Test durchführen. Krankheit oder Home-Office-Zeiten lösen keine Testpflicht aus. Nach Information des 'MAGS' (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW) greift die Testpflicht immer dann, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine komplette Arbeitswoche "urlaubsbedingt" nicht "im Betrieb" waren.

Weitere Informationen unter  Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.rhein-sieg-kreis.de/coronaregeln  oder auf der Website des Landes unter  Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.land.nw/corona . Das Land NRW hat die Kontaktadresse  Öffnet ein Fenster zum Versenden einer E-Mailcorona(at)nrw.de  eingerichtet, an die sich Bürgerinnen und Bürger mit Fragen zur Coronaschutz-Verordnung wenden können.

Die aktuelle Corona-Schutzverordnung knüpft verschiedene Schutzmaßnahmen nicht nur an die Inzidenzstufe der Kreise und kreisfreien Städte, sondern auch an die des Landes. Für NRW gilt seit Wochenbeginn ebenfalls wieder die Inzidenzstufe 1.

Grundsätzlich gilt :  Geimpfte und Genesene (Immunisierte) sind negativ getesteten Personen gleichgestellt, sofern sie nicht typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus oder einer akuten Infektion aufweisen.


29.07.2021 - Stadtverwaltung, Recht, Freizeit:

Schutz der Nachtruhe : Partylärm als 'Stimmungskiller'

(Foto : rhein-sieg.info)

Eine Information des städtischen Ordnungsamtes :  Als letzter Gast auf einer Party klingelt nicht selten der Ordnungsdienst oder die Polizei. Gerade aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen der letzten Monate besteht ein verstärktes Bedürfnis, mit Familie, Bekannten und Freunden im Garten zu feiern. Ein wummernder Bass, Gäste ohne Tanz-Angst und stetige Getränkeversorgung sorgen meist für ausgelassene Stimmung. Dies kann sich jedoch schnell ändern, wenn die Nachbarn sich durch den Lärm in ihrer Ruhe gestört fühlen und die Polizei / den Ordnungsdienst rufen.

Stehen die Beamten vor der Tür, so schlägt die Stimmung schnell um. Erboste Gäste führen Grundsatzdiskussionen und versuchen die Ordnungshüter davon zu überzeugen, dass sie im Recht sind. Zeigen die Feiernden sich uneinsichtig, so wird unter Umständen die Musikanlage sichergestellt und die Party beendet. Das möchte niemand gerne !  Deshalb beachten Sie folgendes und nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarschaft :

  • Von 22 Uhr bis 6 Uhr sind Betätigungen verboten, die dazu geeignet sind, die Nachtruhe zu stören.
  • Geräte, die der Schallerzeugung oder Schallwiedergabe dienen (Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte und ähnliche Geräte) dürfen nur in solcher Lautstärke benutzt werden, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden.

Ausnahmegenehmigungen werden vom Ordnungsamt der Stadt Lohmar ausschließlich für Traditionsveranstaltungen beziehungsweise Veranstaltungen, die überwiegend im öffentlichen Interesse liegen, erteilt, nicht aber für private Geburtstagsfeiern, Polterabende, Hochzeitsfeiern und ähnliche Feierlichkeiten. - Ein Tipp :  Laden Sie Ihre Nachbarn doch einfach ein, denn es gilt :  Wo kein Kläger, da kein Richter !


29.07.2021 - Kreisverwaltung, Wetter:

Weiterhin Wohnungen für Flutopfer im Kreisgebiet gesucht

Eine Information der Kreisverwaltung :  Nach wie vor suchen viele vom Unwetter Betroffene im Kreisgebiet Wohnungen. Der Rhein-Sieg-Kreis bittet alle Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer mit verfügbarem Wohnraum zur Miete, sich zu melden. "Wir möchten den betroffenen Familien, Paaren und Einzelpersonen möglichst schnell zu einer neuen Bleibe verhelfen", sagt Landrat Sebastian Schuster. "Mit Stand heute suchen noch etwa 70 Menschen eine Wohnung."

Auf der Homepage des Kreises können freie Wohnungen über ein entsprechendes Formular unter  Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.rhein-sieg-kreis.de/flut2021  (Stichwort "Hilfe für Betroffene") gemeldet werden. Zusammen mit den Städten und Gemeinden werden die Angebote an die Betroffenen weitergegeben. Wer schon Wohnungen zur Vermittlung angegeben hat, muss nichts weiter unternehmen.

"Ich möchte alle Vermieterinnen und Vermieter aufrufen, uns freie Wohnungen zu melden. So können wir gemeinsam Menschen, die alles verloren haben, auf diesem Weg zumindest erst einmal eine neue Bleibe vermitteln", so Landrat Schuster weiter. "Die Welle der Hilfsbereitschaft nach der Unwetterkatastrophe ist überwältigend und ich werde mich weiter dafür einsetzen, dass allen Flutopfern bestmöglich und schnell geholfen wird."


29.07.2021 - Kreisverwaltung, Wetter, Finanzen:

Lohmar erhält 500.000 Euro Soforthilfe aus Landesmitteln

Eine Information der Kreisverwaltung :  Die von Unwetter Bernd betroffenen Kommunen erhalten auch selbst eine erste Soforthilfe, um die nötigste Infrastruktur wieder herzurichten. Dem Rhein-Sieg-Kreis wurden durch das Land NRW insgesamt sechs Millionen Euro aus den in der vergangenen Woche auf den Weg gebrachten Mitteln zugewiesen.

Wie dieses erste Budget verteilt werden kann, darüber verständigten sich Landrat Sebastian Schuster und Kreisdirektorin Svenja Udelhoven jetzt mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der im Rhein-Sieg-Kreis von den heftigen Starkregen-Ereignissen betroffenen Kommunen :  Swisttal wird drei, Rheinbach zwei Millionen Euro erhalten, Meckenheim und Lohmar bekommen jeweils eine halbe Million Euro aus der ersten Pauschalzahlung.

"Ich bin sehr froh, dass wir so schnell Einigkeit über die Verteilung der Mittel erzielen konnten", sagt Landrat Sebastian Schuster. "Wir erfahren rund um die Unwetterkatastrophe eine unglaubliche Welle der Solidarität aus allen Bereichen der Gesellschaft, aber auch die kommunale Familie im Rhein-Sieg-Kreis steht in der Not fest zusammen."

Die Verteilung der ersten Soforthilfe für die Kommunen orientiert sich am bisher bekannten Schadensbild vor Ort - in dieser "Runde" sollen die Kommunen zum Zuge kommen, die die größten Schäden zu verzeichnen haben.

Der Rhein-Sieg-Kreis verzichtet aufgrund der nach aktuellem Stand überschaubaren Schäden an der Kreis-Infrastruktur derzeit selbst ebenso wie die in deutlich geringerem Umfang als Swisttal, Rheinbach, Meckenheim und Lohmar betroffenen Kommunen auf Mittel aus dem aktuellen Soforthilfe-Fonds. Sobald weitere Mittel für Kommunen bereitgestellt werden, wird über deren Verteilung neu beraten werden.

Mit der Soforthilfe mildert das Land NRW die finanziellen Belastungen der Gemeinden und Gemeindeverbände durch die kurzfristige Instandsetzung von zerstörten Infrastrukturen oder die Räumung und Reinigung der von der Unwetterkatastrophe betroffenen Gebiete. Die Verteilung des Pauschalbetrages auf die Städte und Gemeinden obliegt den Kreisen.


28.07.2021 - Stadtverwaltung, Wetter, Soziales, Finanzen:

Unwetterfolgen - weitere Unterstützung für Betroffene

Eine Information der Stadtverwaltung :  Nachdem die Stadtverwaltung mit einem eigenen Soforthilfeprogramm seit nun einer Woche Betroffene mit 300 Euro unterstützt, werden seit Beginn dieser Woche auch die Anträge auf die Soforthilfe des Landes Nordrhein-Westfalen von der Stadtverwaltung bearbeitet.

Betroffene können nun weitere finanzielle Unterstützung erhalten. Am Donnerstag, 22. Juli, hat der Stadtrat in einer Sondersitzung die Richtlinie über die Verteilung von Nothilfen an Privathaushalte, die durch das Unwetter am 14./15. Juli Schäden erlitten haben, beschlossen. Nach dieser Richtlinie werden die auf den städtischen Konten eingegangenen Spenden an die Betroffenen verteilt. Die Richtlinie und der Antrag auf Gewährung von Nothilfen stehen auf der Internetseite der Stadt Lohmar zur Verfügung.

Mieter/innen von selbst genutztem Wohnraum und Eigentümer/innen von selbst genutztem oder vermietetem Wohnraum können Anträge bis zum 31. August stellen. Pro Haushalt ist eine Person antragsberechtigt. In der Regel können nur Schäden über 5.000 Euro Nothilfe-Leistungen auslösen. Hiervon ausgenommen sind Härtefälle.

Über die Bewilligung der Nothilfen entscheidet eine Nothilfe-Kommission nach Maßgabe der vom Stadtrat beschlossenen Richtlinie. Bereits erhaltene oder spätere Soforthilfen, Versicherungs-Leistungen oder andere finanzielle Unterstützungen werden bei der Bewilligung berücksichtigt.

Außerdem haben sich einige lokale und überregionale Einzelhandels- und Dienstleistungs-Unternehmen bereiterklärt, betroffenen Kunden Rabatte für die Beschaffung von Haushalts-Gegenständen zu gewähren. Eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage im Einzelhandel steht auf der Internetseite der Stadtverwaltung zur Verfügung. Wer keine Möglichkeit hat, die Bescheinigung auszudrucken, kann das Dokument im Stadthaus an der Info-Theke abholen. Rabatte oder Preisnachlässe sind freiwillige Leistungen der Unternehmen, es besteht kein Rechtsanspruch darauf. Informationen über Unternehmen, die Preisnachlässe einräumen, liegen der Stadtverwaltung nicht vor.

Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterRichtlinien, Antrag und Bescheinigung zum Download

Das Bürgertelefon 02246 / 15444 und das neu eingerichtete E-Mail-Postfach  Buergerinfo@lohmar.de  haben die Bürger/innen sehr gut zur Kommunikation mit der Stadtverwaltung bezüglich der Bewältigung der ersten Unwetterfolgen genutzt. Beide Serviceleistungen der Stadtverwaltung enden zum 31. Juli. Bürger/innen können sich ab dem 1. August über die regulären Kommunikations-Möglichkeiten an die Stadtverwaltung wenden.


28.07.2021 - Polizeimeldungen:

Schreibwarenladen am Frouardplatz : Einbruch am Abend

(Foto : Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg)

Eine Information der Kreispolizeibehörde :  Bei einem Einbruch in ein Geschäft am Lohmarer Frouardplatz am Dienstagabend (27.07.) hat ein Täter gegen 20.50 Uhr einen Einkaufswagen durch die Glaseingangstür gerammt. Durch das Loch im Glas kletterte der 20 bis 30 Jahre alte Einbrecher in den Schreibwarenladen und entwendete eine unbekannte Menge Zigaretten.

Nach Zeugenangaben ist der Unbekannte in Richtung der Hauptstraße davongelaufen. Er wird von ihnen als schlanker und circa 170 bis 175 cm großer Mann mit europäischem Erscheinungsbild beschrieben. Der Blondhaarige trug eine schwarze Mütze, eine Jacke in Tarnfleckoptik und eine schwarze Hose mit senkrechten hellen Applikationen. Wer kann Angaben zu dem flüchtigen Täter machen ?  Hinweise an die Polizei unter der Rufnummer 02241 / 5413121.


28.07.2021 - Stadtverwaltung:

Sprechstunde der Familien- und Erziehungs-Beratungsstelle

Eine Information des städtischen Amtes für Jugend und Familie :  Eltern und andere Erziehungsberechtigte, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Lohmar, können einmal im Monat am Dienstagvormittag ohne vorherige Anmeldung mit Fachleuten der Familienberatungsstelle ins Gespräch kommen, wenn "der Schuh drückt", zum Beispiel Kinder und Jugendliche keine Grenzen akzeptieren, die Nerven der Eltern blank liegen, die Trennung der Eltern im Raum steht und Jugendliche sich von ihren Eltern nicht verstanden fühlen.

Die offene Sprechstunde der Familien- und Erziehungs-Beratungsstelle findet in den Räumlichkeiten des Jugendzentrums (JuZe), Donrather Dreieck 15, Lohmar statt. Die nächsten Termine für die "Offene Sprechstunde" sind am 24. August, 21. September, 19. Oktober, 9. November jeweils von 9.30 Uhr bis 12 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, allerdings das Tragen eines geeigneten Mund-Nasen-Schutzes.

Neben diesen Terminen besteht die Möglichkeit, sich in der Siegburger Beratungsstelle zu melden und dort unter der Telefon-Nummer 02241 / 132710 Beratungstermine zu vereinbaren.


28.07.2021 - Stadtverwaltung, Kindergärten:

Bei den 'Öko-Zwergen' der Naturschule sind noch Plätze frei

Wetterfeste Kleidung und die beliebte Matschhose sind "Pflicht" bei den "Öko-Zwergen" - (Foto : Stadt Lohmar)

Eine Information der städtischen 'Naturschule Aggerbogen' :  Es gibt Kinder, die ständig nach dem "Warum" der Dinge fragen, während sich andere der Beobachtung von kleinen Tieren und Insekten widmen oder Stöcke und Blätter zusammenfügen und sie mit Matsch und Sand verdichten, Steine und Äste suchen, Muster und Farben erforschen, klettern, verstecken spielen - auch bei schlechtem Wetter - oder dem Vogelgezwitscher im Hintergrund lauschen.

Seit mehr als 25 Jahren bietet die Naturschule Aggerbogen den beliebten Spielkreis für Kinder von zwei bis drei Jahren an. Die "Öko-Zwerge" sind kein Kindergarten ohne Dach und Wände, dennoch verbringen zwei Erzieherinnen große Anteile des Alltags mit den Kindern in den extra dafür angelegten Weidenbauten. Die Aktivitäten finden bei jedem Wetter statt, daher ist die Matschhose "Pflicht".

Wenn Kinder in der Natur sind, verbinden sie sich mit dieser auf vielfältige Art und Weise, mit Forscher- und Tatendrang. Der Spielkreis versteht sich als Kindergarten-Gewöhnungskurs mit all den sozialen Aspekten, mit denen die Kinder auch im Kindergarten konfrontiert werden, darüber hinaus werden sie aufmerksam gemacht auf die Schönheit der Natur, auf das Verhalten von Tieren oder das Rauschen des Windes in den Weiden.

Aufgrund der großen Nachfrage wurde das zweitägige Angebot im Laufe der Zeit auf vier Tage ausgebaut, damit möglichst viele Kinder an dem Spielkreis teilnehmen können. Die ersten Treffen starten wieder nach den Sommerferien. Weitere Informationen können bei dem Team der Naturschule, vormittags, unter der Rufnummer 02206 / 2143 erfragt werden.


26.07.2021 - Verkehr, Polizeimeldungen:

Alleinunfall nach Aquaplaning auf der A 3 in Höhe Lohmar

Viel Glück hatte eine Autofahrerin, die am heutigen Abend gegen 20 Uhr die Autobahn 3 in Richtung Köln befuhr. Kurz vor der Abfahrt Lohmar-Nord (30b) verlor sie die Kontrolle über das Fahrzeug, das schrägstehend auf die Böschung der Lärmschutzwand geriet und von deren Bewuchs gebremst wurde. In Schräglage blieb der BMW entgegen der Fahrtrichtung auf der Böschung stehen.

Die 25-jährige Fahrerin konnte dem Fahrzeug aus dem Main-Taunus-Kreis unverletzt entsteigen. Auch der BMW trug - soweit erkennbar - nur geringe Beschädigungen davon, da er keinen Kontakt mit der Lärmschutzwand hatte. Als Unfallursache wird vermutet, daß der Wagen während oder nach einem Starkregenschauer die Haftung zur Straße verloren hatte.

Während der Unfallaufnahme durch die Polizei und der notwendigen Kranbergung sicherte die Siegburger Feuerwehr die Einsatzstelle ab. Da hierfür nur die Standspur und ein Teil des Verzögerungsstreifens benötigt wurde, kam es nicht zu nennenswerten Behinderungen. Auch die Ausfahrt blieb befahrbar. (cs)


26.07.2021 - Stadtverwaltung, Veranstaltungen, Kulturelles, Freizeit:

Festakt '900 Jahre Wahlscheid' am 21. August im 'Forum'

Das Motiv zum Jubiläum hat der Wahlscheider Illustrator Heiko Wrusch realisiert

Eine Information der Lohmarer Stadtverwaltung :  Wahlscheid steht dieses Jahr ganz im Zeichen seines Jubiläums. Vor 900 Jahren wurde Wahlscheid das erste Mal urkundlich erwähnt :  Die Wahlscheider wurden von der Siegburger Abtei aufgefordert, eine Mark für Arme zu spenden. Ob die Wahlscheider damals freimütig ihre Abgaben gezahlt und ihre Mitmenschen unterstützt haben, ist nicht überliefert. Dass aber heute das Gemeinschaftsleben in Wahlscheid großgeschrieben wird, ist bekannt :  Das besondere Miteinander, die gute Nachbarschaft und das Gemeinwohl machen Wahlscheid zu einem lebenswerten Stück Heimat.

Und das soll gemeinsam gefeiert werden. "Ich freue mich, dass aktuell dank des niedrigen Inzidenzwertes Veranstaltungen endlich wieder möglich sind und hoffe, dass das auch so bleibt", so Bürgermeisterin und Wahl-Wahlscheiderin Claudia Wieja. "Wir werden alles daransetzen, die Veranstaltung Corona-konform auszurichten, sodass wir dieses besondere Jubiläum unbeschwert gemeinsam feiern können."

Zusammen mit den Wahlscheider Vereinen hat die Stadtverwaltung einen Festakt geplant, um das Jubiläum angemessen zu feiern :  Am 21. August versprechen Auftritte der Chöre 'Harmonie Honrath', 'Frohsinn Höffen', 'Sankt Cäcilia' Neuhonrath, 'La Voce Honrath' und 'Eintracht Honrath' eine besondere Jubiläumsfeier, auf die sich bereits alle, seit Anfang dieses Jubiläumsjahres, gefreut haben.

Der gemeinsame Auftritt der Chöre ist nicht nur eine Demonstration der enormen musikalischen Stärke und künstlerischen Vielfalt, die Wahlscheid zu bieten hat, sondern setzt ein sichtbares Zeichen der Verbundenheit untereinander und mit ihrem Heimatort Wahlscheid. Als weiterer Programmpunkt wird Horst Schöpe, Bürgermeister a.D. und sachkundiger Bürger rund um die Wahlscheider Geschichte, mit einem Festbeitrag die bewegte Vergangenheit Wahlscheids lebendig werden lassen.

Der Abend im 'Forum' wird von Ralf Günther, Wahlscheider Gastwirt und Karnevalsprinz von 2000, moderiert. Karten sind zum Preis von 900 Cent an der Infotheke im Stadthaus erhältlich. Die Veranstaltung im Forum beginnt um 19 Uhr, Einlass ist ab 18 Uhr. Gäste sind gebeten, einen gültigen Nachweis, dass sie geimpft, getestet oder genesen sind, vorzulegen.

Der Festakt ist erst der Auftakt :  Mit der "Meddendren"-Veranstaltung am 3. September und der anschließenden Kirmes wir die Reihe der Jubiläums- Feierlichkeiten fortgesetzt - weitere Informationen :  Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.wahlscheid900.lohmar.de


26.07.2021 - Wetter, Stadtverwaltung:

Sperrmüll aus Wohngebieten wird teils zwischengelagert

Containerfahrzeuge steuern den provisorischen Müllsammelplatz in Donrath an

Fast ebenso schnell wie er zusammengetragen wurde, ist der durch überflutete Keller und auch Wohnräume zunächst in Einfahrten, Vorgärten und auf Gehwegen aufgetürmte Müll wieder aus den Wohnstraßen verschwunden. Dies trifft zumindest auf die meisten betroffenen Straßen im Stadtgebiet zu, andere Abholungen werden noch vorgenommen.

Mit den normalen Abfuhrkapazitäten des Entsorgers wäre dies nicht möglich gewesen. Wie der Beigeordnete Andreas Behncke in der Sondersitzung des Stadtrates am Donnerstag bezifferte, sei allein im Stadtgebiet ein Volumen von 3.600 Kubikmeter Müll zur Abholung angemeldet worden. Daß man in Lohmar mit der Abfuhr schneller war als in manchen anderen betroffenen Kommunen etwa im Rheinisch-Bergischen oder Oberbergischen Kreis (die Situation im Linksrheinischen ist damit nicht vergleichbar), liegt an einem kleinen, aber sinnvollen Trick. (cs)


26.07.2021 - Verkehr, Polizeimeldungen:

Radfahrer kollidierte auf der L 84 mit abbiegendem PKW

(Foto : Kreispolizeibehörde)

Eine Information der Kreispolizeibehörde :  Mit leichten Verletzungen ist am Sonntagmittag (25.07.) ein 46-jähriger Rennradfahrer ins Krankenhaus eingeliefert worden, nachdem ein Auto vor ihm abgebogen war. Ein 39-jähriger Mercedes-Fahrer aus Lohmar war gegen 13.45 Uhr mit seinem Auto auf der Landstraße 84 unterwegs. In Höhe der Ortslage Muchensiefen wollte er nach links abbiegen. Dabei stieß er mit dem entgegenkommenden 46-Jährigen Radfahrer aus Köln zusammen, der die L 84 in Richtung Scheiderhöhe befuhr.

Der Zweiradfahrer prallte in die Seite der schwarzen Kombilimousine, durchschlug mit dem Körper die Windschutzscheibe und blieb im geöffneten Schiebedach des Autos liegen. Der Mann aus Köln wurde dabei verletzt und kam zur Behandlung ins Krankenhaus. Der 46-Jährige trug zum Unfallzeitpunkt einen Fahrradhelm. Das Fahrrad wurde bei dem Zusammenprall komplett zerstört. Gegen den Autofahrer wird wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr ermittelt.


25.07.2021 - Veranstaltungen, Freizeit, Stadtverwaltung:

'Villa Friedlinde' bietet eine 'Wanderung für die Seele' an

Eine Information des städtischen Begegnungszentrums 'Villa Friedlinde' :  Mal wieder auf andere Gedanken kommen :  Für viele ist es nicht einfach, die jetzige Zeit leichtzunehmen. Corona hatte in den letzten eineinhalb Jahren vielen Menschen arg zugesetzt. Auch die Unwetterkatastrophen der vergangenen Wochen wirken belastend.

Darum hat die Wandergruppe der 'Villa Friedlinde' eine gemeinsame Tour geplant - sozusagen als Streicheleinheit für die Seele. Bernhard Couturier und Harald Saat laden jeden ein, der Lust zu einer abwechslungsreichen Wanderung durch unsere schöne Umgebung hat :  Freitag, 30. Juli, 10 Uhr, Treffpunkt ist die 'Villa Friedlinde'. Die Tour dauert circa eineinhalb Stunden.


24.07.2021 - Wetter, Technik, Stadtverwaltung:

Gegendruck der Agger führte zu Ausfall des Pumpwerks

Das Pumpwerk am Ende der Johannesstraße

Warum ist das Wasser im Wohngebiet Lohmar-Nord in der vergangenen Woche so stark angestiegen, daß fast alle Keller, aber auch zahlreiche Wohnungen überflutet wurden ?  Diese Frage stellen sich seither nicht nur die Anwohner. Wie berichtet, wurde früh bekannt, daß eine Pumpstation des 'Aggerverband' ausgefallen war und das in den Niederschlagswasser-Kanälen anfallende Regenwasser nicht mehr abführen konnte.

In einer - ursprünglich aus anderen Gründen angesetzten - Sondersitzung des Stadtrates gab es nun eine erste Erklärung zu diesem Thema. Wie der Beigeordnete Andreas Behncke erläuterte, läuft das Wasser planmäßig durch natürliches Gefälle zum niedrigsten Punkt der Kanalisation an dem Pumpwerk, das am westlichen Ende der Johannesstraße nahe der Autobahn liegt. Von dort werde das Niederschlagswasser bei einem Aufstau automatisch mit Druck durch eine Verrohrung unter dem Damm der Autobahn in die Agger gepumpt. Dieses System habe zunächst korrekt gearbeitet.

Im Verlauf der am Mittwoch-Nachmittag (14.07.) einsetzenden Hochwasserlage erreichte die Agger am Donnerstag (15.07.) gegen 2 Uhr in der Nacht ihren Höchststand von rund 4,72 Meter. Dieser Rekordstand blieb über viele Stunden bis 10 Uhr am Morgen nahezu konstant. Dadurch, so die Erläuterung, sei der Gegendruck der Agger größer gewesen als die Pumpleistung. Die Pumpen hätten daraufhin um 9.23 Uhr ihren Betrieb eingestellt. Das Regenwasser im Wohngebiet staute sich daher zunehmend an. (cs)


24.07.2021 - Gesundheit, Kreisverwaltung, Landesregierung:

Corona-Infektionszahlen steigen wieder kontinuierlich an

Mit Ruppichteroth ist nur noch eine einzige Kommune im Kreisgebiet frei von akuten Corona-Infektionsfällen. Lohmar, das diesen Zustand in diesem Jahr noch nicht erreichte, Mitte Juli aber nur noch einen einzigen Fall aufwies, verzeichnet seither einen erneuten Anstieg auf neun (erkannte) Infektionsfälle. Seit März 2020 sind es damit bereits 1.120. - Im Kreisgebiet ist die Zahl der akuten Infektionsfälle wieder auf 144 angewachsen, vor zwei Wochen war sie auf nur noch 34 gefallen. Insgesamt haben sich bis heute 23.558 Kreisbewohner/innen - soweit bestätigt - mit einer der Varianten des "SARS-CoV-2"-Virus infiziert (3,9 % der Einwohnerschaft).

Von den 56 neuen Fällen der vergangenen 28. Woche liegen dem Kreis-Gesundheitsamt bislang 30 Typisierungs-Ergebnisse vor. Die Urform des Virus war gar nicht mehr vertreten, nur noch 10 Prozent entsprachen der (britischen) Alpha-Variante, die restlichen 90 Prozent bereits der in Indien zuerst aufgetretenen ansteckenderen Delta-Variante.

Die sich seit knapp drei Wochen andeutende Trendwende bei den Corona-Infektionszahlen (wir berichteten) hat sich somit bestätigt. Die Entwicklung schreitet fort, die Parameter sind seither allesamt angestiegen. So beträgt der 7-Tages-R-Wert laut 'Robert-Koch-Institut' aktuell 1,26, das heißt 100 Infizierte stecken weitere 126 Personen an. Wiederholt sich die Entwicklung des Vorjahres, dürften Urlaubs-Heimkehrer aus Ländern mit erheblich höherem Infektionsrisiko die Zahlen weiter ansteigen lassen.

Die Zahl der bundesweit akuten Infektionsfälle war vor zwei Wochen auf nur noch 9.900 gesunken, seither hat eine annähernde Verdopplung auf 18.900 stattgefunden. Auch die für Einschränkungen maßgebliche 7-Tages-Inzidenz (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche) ist im gleichen Zeitraum von 4,9 auf den Wert von 13,6 angewachsen.

Im Rhein-Sieg-Kreis ist der Anstieg noch rasanter - von Inzidenz-Werten um die 2 am Monatsanfang ist dieser bereits auf aktuell 15,6 angestiegen. Bleibt die Zahl acht Tage über dem Schwellenwert von 10, sind die Lockerungen der vor kurzem eingeführten "Inzidenzstufe 0" im Rhein-Sieg-Kreis wieder hinfällig. Landesweit (7-Tages-Inzidenz 16,2) wurde dieser Zustand heute bereits erreicht (siehe separate Meldung unten). Bei einem sich durchaus abzeichnenden Anstieg über 35 beziehungsweise über 50 greifen gemäß Corona-Schutzverordnung des Landes NRW neuerlich weitreichendere Einschränkungen. (cs)


23.07.2021 - Landesregierung, Gesundheit, Recht:

Für NRW gilt ab Montag wieder die Landes-Inzidenzstufe 1

Eine Information der Landesregierung NRW :  Da gesichert davon auszugehen ist, dass am Samstag (24. Juli) seit acht Tagen in Folge der landesweite Inzidenzwert über 10 liegen wird, gilt mit Wirkung vom kommenden Montag (26. Juli) für das Land Nordrhein-Westfalen wieder die Landes-Inzidenzstufe 1 (7-Tage-Inzidenz von über 10 bis 35). Damit greifen automatisch bestimmte Infektionsschutz-Maßnahmen insbesondere mit überregionaler Bedeutung - auch in Kreisen und kreisfreien Städten, die lokal in der Inzidenzstufe 0 liegen.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann : "Auch wenn die Inzidenzzahlen immer noch niedrig sind, haben sich die Werte seit dem 14. Juli, also innerhalb von neun Tagen, verdoppelt. Das muss uns - neben einem deutlich über 1 liegenden R-Wert - Sorgen machen, auch wenn sich die steigenden Infektionszahlen bisher zum Glück noch nicht in den Krankenhaus-Einweisungen niederschlagen.

Gerade im Hinblick auf die von vielen Wissenschaftlern für den Herbst prognostizierte Infektionswelle zahlt sich nun aus, dass wir die Corona-Schutzverordnung mit einem Sicherheitsschirm ausgestattet haben, der uns ermöglicht, schnell, konsequent und umsichtig zu handeln. Zur Wahrheit gehört aber auch :  Der beste Schutz gegen eine Infektion mit dem Coronavirus ist eine Impfung. Daher mein dringender Appell :  Wenn Sie es noch nicht getan haben - lassen Sie sich impfen !"

In den Städten Düsseldorf, Hamm, Köln, Münster, Oberhausen und Solingen sowie in den Kreisen Borken, Düren und Minden-Lübbecke gilt (Stand 23. Juli) bereits die lokale Inzidenzstufe 1. In der Städteregion Aachen, den Städten Krefeld und Leverkusen sowie im Oberbergischen Kreis und im Rhein-Kreis Neuss ist das ab Samstag, 24. Juli, der Fall. In diesen Kommunen gelten automatisch wieder sämtliche Schutzmaßnahmen der Stufe 1, um den Infektionsanstieg möglichst schnell wieder abzubremsen. Es ist zu erwarten, dass weitere Kommunen in den kommenden Tagen in Stufe 1 rücken.

Die geltenden Schutzmaßnahmen für alle Infektionsstufen sind unter  Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw  für jeden Lebensbereich übersichtlich zusammengestellt. Die Landes-Inzidenzstufe 1 setzt im gesamten Land ab Montag folgende Schutzmaßnahmen wieder in Kraft :

  • Generelle Maskenpflicht in Innenräumen :  Nicht nur im ÖPNV und im Einzelhandel und in Arztpraxen, sondern auch wieder in Innenräumen von Gaststätten, Museen, Zoos etc., bei Bildungs-Veranstaltungen, Gottesdiensten, Versammlungen, bei der Erbringung körpernaher Dienstleistungen und generell in allen für den Kundenverkehr geöffneten Innenräumen muss wieder mindestens eine medizinische Maske getragen werden.
  • Ausnahmen gelten in Stufe 1 bei Veranstaltungen mit festen Sitz- oder Stehplätzen für Geimpfte, Genesene und Getestete und - auch ohne Test - in Bibliotheken und der Gastronomie.
  • Für den Einzelhandel gilt wieder eine Flächenbegrenzung von einem Kunden je angefangene 10 Quadratmeter.
  • Bei Versammlungen / Veranstaltungen muss wieder die einfache Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer gewährleistet werden.
  • In der Gastronomie müssen die Beschäftigten mit Kundenkontakt wieder regelmäßig einen Test machen und eine Maske tragen.
  • Bei Großveranstaltungen mit mehr als 500 Personen (Sport, Kultur, Bildung oder ähnliche) und für Freizeit-inrichtungen mit mehr als 2.000 Besuchern / Tag gelten insgesamt die Schutzmaßnahmen der lokalen Inzidenzstufe 1.
  • Volks- und Schützenfeste etc., Tagungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden und der Betrieb von Diskotheken, Clubs etc. in Innenräumen sind wieder (bis zum 27. August) untersagt.


23.07.2021 - Kreisverwaltung, Gesundheit:

Impfzentrum weiter mit und ohne Termin - bald auch U16

Eine Information der Kreisverwaltung :  Nach der landesweiten "Woche des Impfens" in den Impfzentren in ganz NRW und der Verlängerung in dieser Woche gehen im Impfzentrum des Rhein-Sieg-Kreises die Impfaktionen "ohne Termin" weiter :  Impfwillige ab 16 Jahren können am kommenden Sonntag und in der kommenden Woche zu "Spontan-Impfungen" nach Sankt Augustin in die 'Asklepios-Kinderklinik' kommen :

Sonntag, 25. Juli :  14.00 - 19.00 Uhr
Montag, 26. Juli, bis Donnerstag, 29. Juli :  8.00 - 19.00 Uhr
Freitag, 30. Juli :  8.00 - 14.00 Uhr
Sonntag, 1. August :  14.00 - 19.00 Uhr

Verimpft werden ausschließlich mRNA-Impfstoffe, also von 'BioNTech' oder 'Moderna'. Seit Beginn der Impfaktionen "ohne Termin" nehmen an den angegebenen Tagen jeweils etwa 100 Personen dieses Angebot wahr.

Wer ohne Termin zur Erstimpfung ins Impfzentrum nach Sankt Augustin kommt, muss einen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) mitbringen. Es kann zu kurzen Wartezeiten kommen. Vor Ort wird bei der Anmeldung der Termin für die Zweitimpfung vereinbart.

Neben diesem Angebot läuft die Terminvergabe über die Buchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KV) weiter. Unter  Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.116117.de  oder telefonisch 0800 / 11611701 sind Termine im Impfzentrum des Rhein-Sieg-Kreises zu bekommen. Auch die Praxen der Hausärztinnen und Hausärzte sowie die Fachärztinnen und Fachärzte vergeben weiterhin Impftermine.

Impfungen für 12- bis 15-Jährige, wenn Bedarf besteht

Bald könnten im Impfzentrum in Sankt Augustin auch Impfungen für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren möglich sein, sofern der Bedarf nicht von den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten für Kinder- und Jugendmedizin im Rhein-Sieg-Kreis abgedeckt werden kann. Das hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) am 22. Juli mitgeteilt. Diese Bedarfsprüfung erfolgt derzeit durch die Kassenärztliche Vereinigung und die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten für Kinder- und Jugendmedizin.

Laut dem Impferlass muss der Schwerpunkt der Impfungen für Kinder und Jugendliche aber weiterhin in ambulanten Praxen liegen. Um Kinder und Jugendliche im Impfzentrum des Rhein-Sieg-Kreises zu impfen, wird auch im Rhein-Sieg-Kreis der Bedarf durch die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KV) abgefragt werden. Sofern sich hier ein Bedarf abzeichnet, werden kurzfristig Impfangebote geschaffen. Das Impfzentrum wird hierzu zeitnah informieren.


23.07.2021 - Stadtverwaltung, Landesregierung, Finanzen, Wetter:

Einreichung von NRW-Soforthilfe-Anträgen bei der Stadt

Eine Information der Stadtverwaltung :  Das Landeskabinett hat am 22. Juli beschlossen, zunächst 200 Millionen Euro zur unbürokratischen und schnellen Soforthilfe für betroffene Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Angehörige freier Berufe und Landwirte der Unwetterkatastrophe vom 14. und 15. Juli bereitzustellen.

Bürgerinnen und Bürger, die erklären, dass in ihrem Haushalt ein Schaden von mindestens 5.000 Euro entstanden ist, der nicht durch Versicherungen ersetzt wird, können einen Sockelbetrag von 1.500 Euro pro Haushalt und 500 Euro für jede weitere Person aus dem Haushalt erhalten. Insgesamt werden an einen Haushalt maximal 3.500 Euro einmalig ausgezahlt.

Die Antragsformulare, weitere Informationen und Hinweise zu den Soforthilfen stehen auf den Internetseiten der Stadtverwaltung oder des Landes Nordrhein-Westfalen unter  Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.land.nrw/soforthilfe  zur Verfügung. Die Bearbeitung der Anträge für die Soforthilfen und die Auszahlung übernimmt die Stadtverwaltung.

Damit die Soforthilfen den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern unbürokratisch und schnell ausgezahlt werden können, bittet die Stadtverwaltung darum, die Anträge ausgefüllt und unterzeichnet an die Stadt Lohmar, Rathausstraße 4, 53797 Lohmar zu senden. Die Anträge können auch in die städtischen Briefkästen am Rathaus und Stadthaus eingeworfen werden.

Aufgrund der weiterhin andauernden Corona-Pandemie und der aktuell wieder steigenden Inzidenzwerte bittet die Stadtverwaltung darum, die Anträge möglichst selber herunterzuladen und auszudrucken. Betroffene Bürgerinnen und Bürger, denen dies nicht möglich ist, können die Anträge im Stadthaus, Hauptstraße 27-29, an der Infotheke abholen.


23.07.2021 - Wirtschaft, Wetter, Soziales:

'KSK'-Millionenspende für hochwasserbetroffene Regionen

Eine Information der Kreissparkasse Köln :  Auch in vielen Teilen des Geschäftsgebietes der Kreissparkasse Köln - dem Rhein-Erft- Kreis, Rhein-Sieg-Kreis, Rheinisch-Bergischen Kreis und Oberbergischen Kreis - sind infolge des Hochwassers erhebliche Schäden entstanden. Um einen Beitrag für deren Beseitigung zu leisten und die Menschen vor Ort beim Wiederaufbau zu unterstützen, stellt die Kreissparkasse Köln nun eine Million Euro zur Verfügung.

"Wir alle haben die erschütternden Bilder infolge des Hochwassers noch vor Augen und sind nach wie vor fassungslos über den Verlust so vieler Menschenleben. Für diejenigen, die Hab und Gut verloren haben, ist nun schnelle und unkomplizierte Hilfe nötig. Als tief in der Region verwurzeltes Kreditinstitut ist es für uns selbstverständlich, hier mit einem breiten Maßnahmenpaket zu helfen", sagt Alexander Wüerst, Vorstandsvorsitzender der Kreissparkasse Köln.

Neben der genannten Spende hat die Kreissparkasse Köln auch bereits ein zinsloses Sonderkreditprogramm für vom Hochwasser betroffene Menschen aus ihrem Geschäftsgebiet aufgelegt. Gleiches gilt für ihre Firmenkunden, die ebenfalls zinsfreie Darlehen zum Wiederaufbau erhalten können.

Des Weiteren hat die Kreissparkasse Köln ihre Mobilen Filialen in besonders unter den Hochwasserfolgen leidende Regionen verlegt, um dort insbesondere die Bargeldversorgung der Menschen zu sichern. Eine laufend aktualisierte Übersicht mit allen Informationen rund um die Hilfs- und Unterstützungsangebote ist im Internet unter  Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.ksk-koeln.de/hochwasserhilfe  abrufbar. Dort sind auch zahlreiche Spendenkonten aufgeführt, auf die Hilfswillige spenden können.


23.07.2021 - Verkehr, Baumaßnahmen:

Zweiwöchige Vollsperrung der B 507 am Pohlhausener Berg

Die derzeitige halbseitige Sperrung der B 507 bei Bruchhausen

Seit einer Woche ist die Bundesstraße 507 auf dem Gebiet der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid zwischen Pohlhausen und dem Wahnbachtal in Höhe der Ortschaft Bruchhausen halbseitig gesperrt. Eine mobile Ampel regelt den Verkehr. Baumaßnahmen waren bislang jedoch nicht zu beobachten. Hintergrund der Sperrung ist, daß die Böschung unterhalb der Straße bei den anhaltenden Regenfällen am vergangenen Mittwoch (15.07.) aufgeweicht wurde. Dabei seien, so der zuständige 'Landesbetrieb Straßenbau NRW', große Risse in der Fahrbahn entstanden.

Zur Sanierung des Streckenabschnitts muß die B 507 zwischen der Zufahrt nach Bruchhausen und dem Abzweig der Wahnbachtalstraße (L 189) bei Herkenrather Mühle ab dem kommenden Dienstag (27.07.) voll gesperrt werden. Die Dauer der notwendigen Baumaßnahme wird voraussichtlich zwei Wochen betragen. Die Umleitung zwischen Lohmar und Neunkirchen erfolgt über die Zeithstraße (B 56), die Talstraße (K 16) und die Wahnbachtalstraße (L 189) beziehungsweise umgekehrt. Aus Richtung Much kommend wird der Verkehr auf der L 189 in Hausermühle direkt auf die K 16 zur B 56 abgeleitet. (cs)


23.07.2021 - Verkehr, Baumaßnahmen:

Sperrung der Anschlussstelle Lohmar in Richtung Frankfurt

Eine Information der 'Autobahn GmbH Rheinland' :  Von Montagmorgen (26.07.), 9 Uhr, bis Sonntagabend (01.08.), 22 Uhr, ist von der Autobahn 3 in Fahrtrichtung Frankfurt an der Anschlussstelle Lohmar (31) keine Abfahrt möglich.

Die bereits gesperrte Auffahrt an der Anschlussstelle Lohmar auf die A 3 in Fahrtrichtung Frankfurt bleibt auch weiterhin gesperrt. Die 'Autobahn GmbH Rheinland' saniert die A 3 zwischen der Anschlussstelle Lohmar und dem Autobahnkreuz Bonn / Siegburg.



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